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Wenn zu den geplanten Einsparungen noch zusätzliche Belastungen kommen

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege, 

es ist paradox:

Dieser Tage wird die finale Entscheidung des Bundestages zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz erwartet. Kommt es, wie vom Bundeskabinett beschlossen, muss der ambulante Bereich ab 2027 mit starken Einsparungen und Kürzungen rechnen. Die vorgesehenen Einschnitte werden der ambulanten Versorgung in Sachsen-Anhalt im kommenden Jahr rund 50 Millionen Euro entziehen. Eine Summe, die die Vertragsärzte und Psychotherapeuten mit ihren Praxen nicht so ohne Weiteres kompensieren können. Zumal sie durch die Budgetierungen schon seit Jahren nicht alle vollumfänglich erbrachten Leistungen auch vollumfänglich vergütet bekommen. Jährlich stehen hier für Sachsen-Anhalt rund 80 Millionen Euro im Raum, die die Krankenkassen nicht bezahlen.

Die Bundesländer haben sich Mitte Juni gegen das Spargesetz des Bundes in der vom Bundeskabinett favorisierten Form ausgesprochen. Insbesondere Landesgesundheitsministerin Petra Grimm-Benne hat kritische Worte gefunden und klar Position bezogen. Sie hat öffentlich bekundet, dass sie uneingeschränkt an der Seite der Ärzteschaft steht und dass die ambulante Gesundheitsversorgung mehr politischen Rückenwind statt Gegenwind brauche. So ist es, Danke Frau Ministerin.

Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, werden, wenn das Gesetz mit den gewaltigen Einsparungen kommt, prüfen müssen, ob Sie Ihre Leistungen anpassen. Denn Sie tragen Verantwortung für Personal, laufende Betriebskosten und Investitionen. Dauerhafte Honorarbegrenzungen und zusätzliche finanzielle Belastungen können eine Gefahr für die wirtschaftliche Stabilität Ihrer Praxen werden. Zudem schreckt der zunehmende wirtschaftliche Druck den ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs ab und beschleunigt vorzeitige Praxisaufgaben. Keine guten Aussichten…

Doch statt dass die Bundespolitik den ambulanten Bereich im Gegenzug in irgendeiner Form entlastet, sollen die Praxen neue zusätzliche Belastungen erfahren: 

So soll mit dem kürzlich vorgestellten “Programm für Aufschwung und Beschäftigung” der Regierungskoalition unter anderem die telefonische Krankschreibung abgeschafft und eine Attestpflicht ab dem ersten Tag der Erkrankung eingeführt werden. Was das bedeutet, ist klar: eine weitere organisatorische Belastung der schon ohnehin stark beanspruchten Praxen [Lesen Sie dazu auch unsere Pressemitteilung].

Mit dem Primärarztgesetz soll zudem eine “Termingarantie Fachärzte“” kommen. Wie das – bedenkt man die personellen und finanziellen Ressourcen, die es eben nicht gibt – funktionieren soll, diese Antwort bleibt die Bundespolitik uns schuldig oder vielmehr stellt sich die Bundesebene diese Frage trotz Wissens um den Ärztemangel erst gar nicht.

Oder das jetzt im Juli in Kraft getretene Apothekenversorgung-Weiterentwicklungsgesetz. Wir – und sicherlich auch Sie – sind für eine sinnvolle und gute Zusammenarbeit mit der Apothekerschaft. Doch ärztliche Leistungen gehören von Arztpraxen erbracht und pharmazeutische Leistungen von Apotheken. Durch das Verwischen von Zuständigkeiten werden die Praxen eher belastet – wenn an den Arzt verwiesen wird, weil es nach Impfungen zu Komplikationen gekommen ist oder weil ein anlassloser Test einen positiven Befund ergeben hat. Es werden Mehrbelastungen aufgetan, die vollkommen unnötig sind.

Wer Arzt oder Psychotherapeut geworden ist, will Menschen helfen, Schmerzen lindern, Krankheiten heilen… – Und seine zu 100 Prozent erbrachte Leistung auch zu 100 Prozent vergütet bekommen, Termine nach medizinischer Dringlichkeit vergeben und nicht nach politischem Willen, unnötige Belastungen durch Parallelstrukturen oder Bürokratie vermeiden, um mehr Zeit für die Patientenversorgung zu haben.


Ihr
Jörg Böhme

PRO

Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt