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Gute Nachrichten und schlechte Aussichten

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

bei all den Einsparungen, Kürzungen und Parallelstrukturen, die die Bundesregierung mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz und der Notfallreform plant, ist diese Entscheidung auf Landesebene Balsam für die ambulante Seele: Die Landarztquote wird von 7,8 auf 8,8 Prozent erhöht. Bereits ab diesem Wintersemester. Das freut uns. Denn wer über die Landarztquote hier studiert, will hier später auch Menschen hausärztlich versorgen. Diese Medizinstudierenden sind für uns eine feste Größe, mit der wir als Verantwortliche für die Sicherstellung der ambulanten Versorgung und somit auch die Patienten in der Fläche rechnen können. – Es gibt sie also noch, die guten Nachrichten. Das lässt uns hoffen, dass unsere Anliegen wahr und ernst genommen werden. Zumindest auf Landesebene… Das Tüpfelchen auf dem i wäre es nun noch, wenn die Vorabquote weiter erhöht werden würde und auch für Fachärzte gelten würde. 

Auf Bundesebene liegt bezüglich des Spargesetzes der Ball nun bei den Bundestagsabgeordneten. Bereits heute fehlen der ambulanten Versorgung in Sachsen-Anhalt aufgrund budgetierter Leistungen 82 Millionen Euro pro Jahr. Kommt das Gesetz zur Stabilisierung des Beitragssatzes in seiner jetzigen Form, werden dem hiesigen ambulanten Bereich weitere 50 Millionen Euro pro Jahr entzogen. Das Spargesetz wird alle Fachgruppen treffen. Die einen mehr, die anderen weniger. Nach unseren ersten Berechnungen würden die Einbußen in Sachsen-Anhalt im Durchschnitt bei 11.000 Euro pro Arzt und Jahr liegen, im Extremfall könnten es aber auch 50.000 Euro pro Arzt und Jahr sein. Dass wir als Vertragsärzte und Psychotherapeuten dann reagieren, unsere Leistungen also der Geldmenge anpassen müssen, ist mehr als verständlich. Noch mehr Leistungen ohne Bezahlung können nicht erbracht werden, längere Wartezeiten und Leistungskürzungen können somit die zwangsläufige Konsequenz sein. Denn was keiner hören will: Praxen sind auch wirtschaftliche Unternehmen, mit Kosten und Investitionen, die finanziert werden müssen. 

Auch über das geplante Notfallgesetz müssen die Bundestagsabgeordneten noch entscheiden. Für uns steht fest: Dieses Gesetz wird ärztliche Arbeitszeit vernichten und hohe zusätzliche Kosten verursachen, wenn es kommt wie geplant: mit Integrierten Notfallzentren, einem 24/7-aufsuchenden Dienst und telemedizinischen Diensten. Wir haben einmal gerechnet: Um den Plänen gerecht zu werden, bräuchten wir in Sachsen-Anhalt mindestens 45 ärztliche Vollzeitkräfte zusätzlich zum jetzt bestehenden Bereitschaftsdienstangebot. Müssten Ärzte ihre Praxen schließen, um das gewünschte zusätzliche Angebot sicherzustellen, würden in einem Jahr etwa 180.000 Termine für Patienten zu Sprechstundenzeiten wegfallen. Völlig unverständlich, Vertragsärzte anderweitig zusätzlich binden zu wollen, obwohl es schon jetzt im ambulanten Bereich an Ärzten mangelt. 

Beschlossene Sache ist nun die Apothekenreform. Der Bundestag hat zugestimmt. Das Leistungsspektrum in Apotheken soll um Impf-, Test- und Präventionsangebote erweitert werden. Etwas befremdlich wirkt es schon und ist ganz und gar nicht in unserem Sinne, wenn Apotheken ärztliche Leistungen übernehmen dürfen. Doch wir wissen: Übernehmen dürfen und übernehmen sind zwei Paar verschiedene Schuhe. In Sachsen-Anhalt haben wir zu den Apothekern ein gutes Verhältnis. Und wir sind überzeugt, dass beiden Seiten – Ärzteschaft und Apothekerschaft – daran gelegen ist, dieses gute Miteinander beizubehalten. Ein Gespräch vor Ort zur Festlegung der jeweiligen Aufgaben ist da sicherlich hilfreich.

Jörg Böhme, Nadine Waldburg, Mathias Tronnier

PRO

Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt