Antibiotika-Therapie
Die Entstehung und Ausbreitung von Antibiotika zu minimieren – das erklärte Ziel der Deutschen Antibiotika-Resistenzstrategie DART 2030. Von zentraler Bedeutung ist der indikationsgerechte Einsatz von Antibiotika sowie eine zuverlässige Diagnostik. Antibiotika sollen grundsätzlich zurückhaltend verordnet werden, besonders für Zweitlinien- oder Reserveantibiotika ist eine strenge Indikationsstellung essentiell.
Die World Health Organization (WHO) unterteilt Antibiotika mittels AWaRe-Klassifizierung in drei Klassen: “Access” (Zugang), “Watch” (Beobachtung) und “Reserve” (Reserve). Danach sind Reserveantibiotika Mittel der letzten Wahl. Sie sind gegen Infektionen wirksam, die durch multiresistente bakterielle Krankheitserreger verursacht werden. Der Einsatz eines Reserveantibiotikums unterliegt einer strengen Indikationsstellung und ist nur dann gerechtfertigt, wenn alternative Therapieoptionen versagt haben oder nicht geeignet sind. Die AWaRe-Klassifikation zielt darauf ab, den Antibiotikaeinsatz zu optimieren und antimikrobielle Resistenzen einzudämpfen.
Dieser Einschätzung folgt auch das SGB V (§35 a Abs. 1c). Das Robert Koch-Institut (RKI) hat zur Umsetzung dieser gesetzlichen Definition eine nicht abschließende Liste multiresistenter bakterieller Krankheitserreger und Kriterien zur Einstufung eines Antibiotikums als Reserveantibiotikum veröffentlicht. Neu entwickelte Wirkstoffe, die den Kriterien des RKI entsprechen, können von einer regulären frühen Nutzenbewertung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) freigestellt werden. Damit wird der Marktzugang in Deutschland erleichtert, was wichtige Forschungsanreize im Bereich Antibiotikaresistenzen schaffen kann.
In Leitlinien oder auch im KBV-Medikationskatalog werden Antibiotika in verschiedene Kategorien eingeteilt. Dabei ist die Einordnung als Standard- oder Reserveantibiotikum stets von der jeweiligen Indikation abhängig. Im Praxisalltag kann der KBV-Medikationskatalog Ärzten als eine zusätzliche Entscheidungshilfe dienen. Durch die Einstufung in die Kategorien “Standardwirkstoffe”, “Reservewirkstoffe” oder “Nachrangig zu verordnende Wirkstoffe” können Ärzte einen Überblick erhalten, welche Wirkstoffe im jeweiligen Indikationsgebiet vorrangig verordnet werden sollten. Hierbei handelt es sich um Empfehlungen, die ärztliche Therapiefreiheit bleibt unberührt.
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