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Apheresen als extrakorporale Hämötherapieverfahren

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses zu Untersuchungs- und Behandlungsmethoden der vertragsärztlichen Versorgung (Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung)

Abrechenbare EBM-Ziffern

  • 13620  Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei LDL-Apheresen
  • 13621 Zusatzpauschale ärztliche Betreuung bei einer Apherese bei rheumatoider Arthritis
  • Sachkosten sind über Einzelverhandlungen mit der leistungspflichtigen Krankenkasse zu klären

Antragsberechtigung

Fachärzte für

  • Innere Medizin / Nephrologie
  • Kinder- und Jugendmedizin“

Zusätzliche Anforderungen

  • organisatorische Anforderungen in der Praxis
  • ärztliche Präsenz und Rufbereitschaft
  • Pflegerischer Bereitschaftsdienst
  • Geschultes Personal

Hinweis:
Die LDL- bzw. Immunapherese darf nur durchgeführt werden, wenn patienten- und verfahrensbezogen eine Genehmigung durch die jeweilige Krankenkasse vorliegt. Dies bedeutet, dass pro Patient vor Einleitung der Apherese ein entsprechender Antrag zu stellen ist. Dieser ist an die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt zu richten.

Ansprechpartner

Annett Irmer

0391 627-6504
0391 627-7709

Indikationsstellung inkl. Checkliste

Indikationsbeurteilung zur Fortführung

Übermittlung des Pseudonyms an die Krankenkasse

Immunapherese bei aktiver rheumatischer Arthritis