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"Sparen, koste es, was es wolle…"

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege, 

die Bundesregierung hat die Entwürfe eines Gesetzes zur GKV-Beitragsstabilisierung und eines Gesetzes zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Ungeachtet unserer Hinweise und Stellungnahmen, teils gefühlt ungelesen, werden Gesetze auf den Weg gebracht, die unsere bewährte und von den Patienten geschätzte flächendeckende ambulante Versorgung beeinträchtigen werden.

“Sparen, koste es, was es wolle…” – Diese Redewendung ist mir bei den ersten Diskussionen zu den geplanten Gesetzen in den Sinn gekommen und lässt mich seitdem nicht mehr los.

Die Beiträge der gesetzlichen Krankenversicherung müssen stabilisiert werden. Das ist richtig. Doch wo gespart werden soll, das ist fatal und wird Folgen nach sich ziehen, die die Bundesregierung noch nicht greifen kann – oder will. Kommt das Spargesetz wie geplant, heißt das für Sachsen-Anhalt:
Für die Patientenversorgung stehen dann 50 Millionen Euro weniger zur Verfügung.
Mit 50 Millionen Euro werden derzeit etwa 570.000 Termine finanziert, die dann, wenn die Vertragsärzte die Leistungen an die gesunkenen Honorare anpassen, wegfallen.
Das bedeutet kurzfristig längere Wartezeiten für die Patienten sowie längerfristig eine geringere Attraktivität der ambulanten Tätigkeit für (angehende) Mediziner und damit erheblicher Gegenwind gegen unsere vielfältigen Maßnahmen zur Nachwuchsgewinnung.

Um die Notaufnahmen der Krankenhäuser zu entlasten, muss die Notfallversorgung überarbeitet werden. Keine Frage. Doch das geplante Gesetz ist aus unserer Sicht unzureichend, unausgereift und in zentralen Punkten realitätsfern.
Kommt das Notfallgesetz und damit der Aufbau von Parallelstrukturen wie geplant, heißt das – nicht nur – für Sachsen-Anhalt:
Es wird weitere und neue personelle Engpässe geben, wenn ein aufsuchender und Hausbesuche abdeckender Dienst rund um die Uhr gewährleistet werden muss.
Es wird ein Konkurrieren um Personal und Ressourcen und längere Wartezeiten für die Patienten geben, weil in den Notfallstrukturen eingesetztes Personal nicht zeitgleich in den Praxen arbeiten kann.

Beide Gesetze werden dazu beitragen, dass ältere Kollegen eher ihre Praxis aufgeben und der potenzielle Nachwuchs sich weniger für eine Niederlassung interessiert.

Statt tagtäglich die Patienten bestmöglich zu versorgen, werden die Haus-, Fachärzte und Psychotherapeuten ihren Praxisalltag neu organisieren müssen – um aufgrund des Notfallgesetzes ihre Dienste in den Integrierten Notfallzentren antreten zu können oder um aufgrund des Spargesetzes wirtschaftlich über die Runden zu kommen.

Das ist alles, nur nicht praxen- und patientenorientiert.

Die Bundesregierung hat beiden Gesetzesentwürfen per Kabinettsbeschluss zugestimmt. Nun gehen diese in die parlamentarischen Runden.
Sprich: Noch sind es keine Gesetze.

Nun hat es der Bundestag in der Hand. 630 Bundestagsabgeordnete – darunter 16 aus Sachsen-Anhalt – entscheiden, wie es mit der vertragsärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung in Zukunft weitergeht.

Wir werden weiterhin unsere Bedenken, die mit diesen geplanten Gesetzen verbunden sind, äußern – laut und öffentlich.
Wir werden weiterhin alles daran setzen, ein Umdenken anzustoßen – oder wenigstens ein Mitdenken von Kernproblemen.
Für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, für unsere flächendeckende Versorgung, für unsere Patienten.

 

Übrigens…
Haben Sie schon die Bundestagspetition “Sicherstellung der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung durch angemessene Vergütung” mitgezeichnet? Wir als KVSA-Vorstand unterstützen diese Initiative und bitten Sie um Mithilfe, damit die Honorarkürzungen in der Psychotherapie noch politisch thematisiert werden. So geht’s:
Auf epetitionen.bundestag.de einfach die ID-Nummer “196912” ins Suchfeld eingeben. Die Mitzeichnungsfrist läuft bis zum 9. Juni. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!


Ihr
Jörg Böhme

PRO

Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt