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Streichkonzert im ambulanten Bereich geplant

Sehr geehrte Kollegin, sehr geehrter Kollege,

die FinanzKommission Gesundheit, eingesetzt von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, hat in ihrem ersten 483 Seiten umfassenden Bericht 66 Empfehlungen zusammengetragen, um die Beitragssätze in der gesetzlichen Krankenversicherung ab 2027 zu stabilisieren. 

20 der 66 Empfehlungen betreffen die ambulante ärztliche Versorgung. Für keinen anderen Bereich werden so viele Maßnahmen aufgezählt. Es geht um Streichung, Rücknahme, Aussetzen, Begrenzung, Rückführung, Beendigung, Absenkung, Verbot… Ein wahres Streichkonzert im ambulanten Bereich, an dem weiter gespart werden soll. Besonders hart könnte es den fachärztlichen Bereich treffen. Eine Empfehlung ist die Streichung der Vergütungsregelungen für die Terminservice- und Versorgungsgesetz-Konstellationen – 1,3 Milliarden Euro sollen so 2027 bundesweit eingespart werden –, eine andere die Streichung der Pauschalen zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) mit Einsparpotenzial laut Expertenkommission von 800 Millionen Euro für 2027. 

Dabei sind es gerade die Fachärzte, die noch immer budgetiert werden. Seit 2013 werden psychotherapeutische Leistungen vollumfänglich vergütet, seit 2023 ärztliche Leistungen von Kinder- und Jugendärzten, Kinder- und Jugendpsychiatern, seit Ende 2025 hausärztliche Leistungen. Jetzt müssten die Fachärzte folgen! Damit es endlich ein Ende hat, dass Vertragsärzte und Psychotherapeuten in Sachsen-Anhalt Leistungen in Höhe von 80 Millionen Euro im Jahr erbringen, die sie von den Krankenkassen nicht vergütet bekommen. So sehen wir das. Die FinanzKommission Gesundheit sieht es anders. 

Für uns ist das nicht nachvollziehbar. Obwohl in den Praxen 97 Prozent aller Behandlungsfälle versorgt werden, entfallen nur 16 Prozent der GKV Leistungsausgaben auf Arzt- und Psychotherapiepraxen. Der ambulante Bereich ist somit nicht der Kostentreiber im Gesundheitswesen, ganz im Gegenteil. Wir wissen, Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stehen unter enormen Druck. Ihre Wartezimmer sind übervoll, Ihre Zeit ist knapp. Werden die vorgeschlagenen Maßnahmen so umgesetzt, müssen wir gemeinsam über eine Anpassung der Leistungsmenge entscheiden. Denn eine Praxis ist ein kleines – oder größeres – Unternehmen. Sie als Unternehmer müssen mit Ihren Einnahmen Monat für Monat Personalkosten, Mieten, Fixkosten bestreiten und zudem regelmäßig notwendige Investitionen tätigen, um mit der schnellen Entwicklung der Medizin Schritt halten zu können. 

Budgetierte Leistungen, immer neue Sparmaßnahmen, steigende Fixkosten: Das ist für den ambulanten Bereich weder wirtschaftlich tragbar, noch motivierend und wertschätzend für jeden einzelnen Vertragsarzt und Psychotherapeuten – und auch nicht für den Nachwuchs, den wir so händeringend brauchen. 

Das sollte das Bundesgesundheitsministerium, das sollte Frau Warken bedenken, wenn über die Empfehlungen der FinanzKommission entschieden wird.

Ihr
Jörg Böhme

PRO

Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt