Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Geplante Gesetzesvorhaben gefährden massiv die ambulante Versorgung in Sachsen-Anhalt

Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) vom 20. Mai 2026

Die Vertreterversammlung der KVSA hat sich mit den aktuellen gesundheitspolitischen Gesetzesvorhaben des Bundes, insbesondere dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz sowie den geplanten Regelungen zur Notfallreform, befasst und stellt mit großer Sorge fest:

Massive Mittelkürzungen gefährden die ambulante Patientenversorgung  
Die vorgesehenen Einschnitte entziehen der ambulanten Versorgung gesetzlich Krankenversicherter in Sachsen-Anhalt bereits im kommenden Jahr rund 50 Millionen Euro. Diese Kürzungen treffen Vertragsärzte und Psychotherapeuten gleichermaßen und schwächen unmittelbar die Leistungsfähigkeit der Praxen. Die Folgen werden Patienten durch eine schlechtere Terminverfügbarkeit und zunehmende Versorgungslücken spüren.

Hunderttausende Termine drohen wegzufallen  
Der Wegfall der Finanzierung schneller Facharzttermine, zusätzliche Regulierungen sowie die Ausweitung von Ausgabenobergrenzen führen nach Einschätzung der Vertreterversammlung zu einem erheblichen Rückgang ambulanter Behandlungskapazitäten. In Sachsen-Anhalt könnten jährlich rund 600.000 Arzt- und Psychotherapeutentermine wegfallen. Längere Wartezeiten und eine Verschlechterung der wohnortnahen Versorgung sind die absehbare Folge.

• Hausarztzentrierte Versorgung wird geschwächt
Das in Sachsen- Anhalt seit vielen Jahren flächendeckend funktionierende Hausarztsystem wird durch eine geplante Deckelung der Ausgaben geschwächt. Diese Regelung widerspricht der von der Bundesregierung geplanten Einführung eines Primärarztsystems.

Psychotherapeutische Versorgung wird zusätzlich belastet
Bereits heute bestehen vielerorts lange Wartezeiten auf psychotherapeutische Behandlungen. Statt die Versorgung psychisch erkrankter Menschen zu stärken, drohen die geplanten gesetzlichen Regelungen, den wirtschaftlichen Druck auf psychotherapeutische Praxen weiter zu erhöhen. Gerade in Zeiten zunehmender psychischer Belastungen in der Bevölkerung sendet dies ein falsches Signal.

Wirtschaftlicher Druck auf Praxen steigt dramatisch  
Vertragsärzte und Psychotherapeuten tragen Verantwortung für Personal, laufende Betriebskosten und Investitionen. Dauerhafte Honorarbegrenzungen und zusätzliche finanzielle Belastungen gefährden die wirtschaftliche Stabilität vieler Praxen. Durch die jahrzehntelange Budgetierung sind zusätzliche Belastungen nicht mehr tragbar. Allein in 2025 sind Leistungen im Wert von über 80 Millionen Euro von den Krankenkassen nicht honoriert worden. Leistungen, die nicht finanziert werden, können in Zukunft nicht mehr erbracht werden.

Nachwuchsgewinnung und Praxisnachbesetzung werden erschwert  
Der zunehmende wirtschaftliche Druck schreckt den ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchs ab und beschleunigt vorzeitige Praxisaufgaben. In Sachsen-Anhalt sind bereits heute zahlreiche Praxissitze unbesetzt; zugleich ist ein erheblicher Teil der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten kurz vor dem Ruhestand. Dies trifft insbesondere ländliche Regionen und eine Bevölkerung mit überdurchschnittlichem Alters- und Morbiditätsprofil.

• Notfallreform darf ambulante Strukturen nicht schwächen  
Die geplante Notfallreform birgt die Gefahr zusätzlicher Belastungen für den ambulanten Bereich, ohne die bestehenden Versorgungsprobleme nachhaltig zu lösen. Bereits heute sichert der ärztliche Bereitschaftsdienst die Versorgung außerhalb regulärer Praxiszeiten. Eine zusätzliche Präsenz 24/7 führt zu keinerlei Verbesserung der Versorgung, sondern schafft neue gesetzliche Vorgaben mit zusätzlichem Personalbedarf und zusätzlichen Finanzierungslasten und führt zu einer Schwächung gewachsener ambulanter Strukturen.

• Versicherungsfremde Leistungen dürfen nicht zulasten der Beitragszahler finanziert werden  
Der Bund hat den gesetzlichen Krankenkassen Aufgaben übertragen, ohne die dafür notwendigen Mittel vollständig bereitzustellen. Hierzu zählen insbesondere die gesundheitliche Versorgung von Bürgergeldempfängern sowie familienpolitische Leistungen wie die beitragsfreie Mitversicherung von Angehörigen. Diese gesamtgesellschaftlichen Aufgaben müssen aus Steuermitteln finanziert werden und dürfen nicht zulasten der Beitragszahler sowie der medizinischen Versorgung gehen.


Aus diesem Grund fordert die Vertreterversammlung der KVSA:

• Sicherstellung einer auskömmlichen Finanzierung der ambulanten Versorgung  
Die Finanzierung aller ambulanten ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen muss dauerhaft sichergestellt werden. Dies gilt insbesondere für die Versorgung chronisch und psychisch erkrankter Menschen sowie für zeitnahe Termine im fachärztlichen Bereich.

• Keine Schwächung der Hausarztzentrierten Versorgung
Die medizinische Versorgung wird immer komplexer und komplizierter. Um die vorhandenen finanziellen Mittel gezielt für die notwendigen Maßnahmen einsetzen zu können, muss die Steuerung der medizinischen Versorgung weiter verbessert werden. Um die Inanspruchnahme von medizinischen Leistungen durch Versicherte aktiv zu steuern, sollte die Einführung verschiedener Versicherungstarife geprüft werden.

Verzicht auf zusätzliche Ausgabenbegrenzungen  
Honorarbegrenzungen und Budgetierungen lehnt die Vertreterversammlung entschieden ab. Ärztliche und psychotherapeutische Versorgung darf nicht politisch gedeckelt werden.

Stärkung statt Schwächung der psychotherapeutischen Versorgung  
Psychische Erkrankungen nehmen seit Jahren deutlich zu. Die ambulante psychotherapeutische Versorgung muss deshalb ausgebaut und verlässlich finanziert werden statt zusätzliche wirtschaftliche Unsicherheiten zu schaffen.

Praxistaugliche Notfallreform mit verlässlicher Finanzierung  
Eine Reform der Notfallversorgung kann nur gelingen, wenn die bestehenden ambulanten Strukturen gestärkt und angemessen finanziert werden. Zusätzliche Aufgaben für Praxen und Bereitschaftsdienste dürfen nicht ohne ausreichende personelle und finanzielle Ausstattung übertragen werden. Sowohl die personellen als auch die finanziellen Ressourcen sind jedoch nicht vorhanden.

• Faire Finanzierung gesamtgesellschaftlicher Aufgaben  
Versicherungsfremde Leistungen sind vollständig aus Steuermitteln zu finanzieren. Eine verdeckte Subventionierung über Beitragsmittel der gesetzlichen Krankenversicherung ist zu beenden.

• Maßnahmen zur Sicherung der flächendeckenden Versorgung  
Bund und Länder müssen gezielte Maßnahmen zur Förderung des ärztlichen und psychotherapeutischen Nachwuchses ergreifen. Niederlassungen in ländlichen und unterversorgten Regionen sind stärker zu fördern.

Anerkennung der ambulanten Versorgung als Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge  
Die ambulante ärztliche und psychotherapeutische Versorgung ist ein unverzichtbarer Bestandteil der Daseinsvorsorge. Finanzpolitische Entscheidungen dürfen nicht zulasten der Versorgungssicherheit der Bevölkerung getroffen werden.