Aufgrund der sich in Sachsen-Anhalt weiter ausbreitenden aviären Influenza H5N1 – die sogenannte Vogelgrippe – hat das Landesamt für Verbraucherschutz eine Handreichung für Ärzte herausgegeben. Diese listet Empfehlungen auf, wie im H5N1-Verdachtsfall zu verfahren ist, welche Maßnahmen bei Verdachtsfall, Sonderfall und bestätigten Fall einzuleiten sind, wann das Gesundheitsamt zu informieren ist.
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