Beim Ausstellen einer Überweisung oder Krankenhauseinweisung in der Videosprechstunde können Ärzte jetzt auch die Portopauschale 40128 abrechnen. Dies ist rückwirkend seit 1. Oktober möglich. Hintergrund ist eine Vereinbarung, dass Vertragsärzte, die Patienten per Video behandeln, bei Bedarf eine Anschlussversorgung gewährleisten müssen, wenn sie diese selbst nicht in ihrer Praxis anbieten können.
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