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Lungenkrebsscreening

Ein Angebot für starke Raucher und ehemalige Raucher

Zum 01.04.2026 wird bundesweit das Lungenkrebsscreening eingeführt. 

Starke Raucher und ehemalige Raucher haben ab 01.04.2026 Anspruch auf ein Niedrigdosis-CT. Die Auswahl der Versicherten und Zuweisung zu den berechtigten Radiologen erfolgt durch Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner.

 

  • Gesetzlich Krankenversicherte, die das 50. Lebensjahr, aber noch nicht das 76. Lebensjahr vollendet haben und
  • mindestens 25 Jahre ohne lange Unterbrechung geraucht haben und
  • einen Zigarettenkonsum von 15 Packungsjahren aufweisen (Zahl der pro Tag gerauchten Zigarettenpackungen multipliziert mit der Zahl der Raucherjahre).
  • Die letzte Untersuchung der Lunge mittels CT liegt mindestens zwölf Monate zurück. 
  • Der Patient hat vor weniger als 10 Jahren das Rauchen aufgegeben.

  • alle zwölf Monate

Hausärzte, Internisten und Arbeitsmediziner identifizieren die Versicherten, klären über das Lungenkrebsscreening auf und weisen geeignete Versicherte einem qualifizierten Facharzt für Radiologie (dem Erstbefunder) zu. Dem Versicherten wird eine Versicherteninformation übergeben. 

Hinweis: Die Versicherteninformationen des Gemeinsamen Bundesausschusses bestellen die Zuweiser beim Paul-Albrechts-Verlag. 

Die Zuweiser stellen die medizinische Eignung fest, die in einem standardisierten Bericht festgehalten wird. Den Bericht mit einem entsprechenden Überweisungsschein erhält der Versicherte zur Übergabe an einen qualifizierten Facharzt für Radiologie (Erstbefunder).

Die Erstbefunder führen das Niedrigdosis-CT durch und befunden die radiologischen Bilder mit Unterstützung durch eine Befundungssoftware.

Der Befund ist unauffällig? Dann besteht der Anspruch des Versicherten erneut nach 12 Monaten.

Wenn der Befund kontroll- oder abklärungsbedürftig ist, hat der Erstbefunder einen weiteren Radiologen (Zweitbefunder) zur Beurteilung hinzuzuziehen. Zweitbefunder sollen an einer spezialisierten Einrichtung zur Lungenkrebsbehandlung tätig sein.

Die Erstbefunder haben die Aufgabe, den Versicherten die Untersuchungsergebnisse in Form eines strukturierten Befundberichtes mitzuteilen. Dies soll innerhalb von 14 Tagen nach Durchführung der Untersuchung erfolgen.

Für das Lungenkrebsscreening qualifizierte Fachärzte für Radiologie werden in der Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVSA veröffentlicht. 

Qualifikationsvoraussetzungen teilnehmender Ärzte

  • Facharzt für Allgemeinmedizin, Innere Medizin oder Arbeitsmedizin sowie Weiterbildungsassistenten, die sich mindestens im dritten Jahr der Weiterbildung zum Facharzt befinden
  • Eingangs-Fortbildung nach Vorgaben der Bundesärztekammer 

  • Eingangsvoraussetzung:
    • Facharzt für Radiologie
    • 200 Untersuchungen Thorax-Computertomographie im Vorjahr
    • Eingangs-Fortbildung nach Vorgaben der Bundesärztekammer
    • Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit mit einem Zweitbefunder
  • Im Verlauf:
    • 100 LDCT-Screening-Untersuchungen im ersten Jahr der Tätigkeit als Erstbefunder
    • 200 LDCT-Screening-Untersuchungen ab dem zweiten Jahr
    • bei Unterschreiten der Fallzahlen im Verlauf: Fortbildung zur Nachqualifikation nach den Vorgaben der Bundesärztekammer (einschließlich Fallsammlungs-Prüfung)

  • Eingangsvoraussetzung:
    • Facharzt für Radiologie
    • 200 Untersuchungen Thorax-Computertomographie im Vorjahr
    • Eingangs-Fortbildung nach Vorgaben der Bundesärztekammer
    • Tätigkeit an einer auf Lungenkrebs spezialisierten Einrichtung (Krankenhaus, das thoraxchirurgische Mindestmengen des G-BA erfüllt)
  • Im Verlauf:
    • 200 LDCT-Screening-Untersuchungen im ersten Jahr der Tätigkeit als Zweitbefunder
    • 400 LDCT-Screening-Untersuchungen ab dem zweiten Jahr
    • bei Unterschreiten der Fallzahlen im Verlauf: Fortbildung zur Nachqualifikation nach den Vorgaben der Bundesärztekammer (einschließlich Fallsammlungs-Prüfung)

Ansprechpartner

Diana Hauck

0391 627-7443
0391 627-8436

Ansprechpartner

Conny Zimmermann

0391 627-6450
0391 627-8436

Lungenkrebs-Früherkennung für Raucher

Weiterführende Informationen

Genehmigungen

Weitergehende Informationen für Erst- und Zweitbefunder erfolgen in Kürze.