Skip to main navigation Skip to main content Skip to page footer

Es gibt nur eine sinnvolle Lösung: Fristverlängerung!

Sehr geehrte Kollegin,
sehr geehrter Kollege,

die Vertragsärzte und Psychotherapeuten stehen der Digitalisierung im Gesundheitswesen offen gegenüber. Vorausgesetzt, die digitale Neuerung funktioniert, hat einen Mehrwert für die Praxen und stört nicht deren Ablauf. Diese Meinung haben wir als Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt immer vertreten und Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, haben dies in Ihrer Praxis gelebt. Das spiegeln auch die Ergebnisse des PraxisBarometer 2025. Kernaussage: Die Praxen bleiben im Gesundheitswesen Digitalisierungs-Vorreiter. Lesen Sie dazu den Beitrag auf den Seiten 8/9 in dieser PRO.

Ob eRezept, eAU, eArztbrief oder jetzt ePA – wenn die Anwendungen funktionieren, können sie uns den Praxisalltag erleichtern. Deshalb danke ich Ihnen für Ihre Geduld mit so mancher holprigen Neuerung. Doch die anderen am Gesundheitswesen Beteiligten müssen jetzt endlich folgen. Nur dann wird die Sache rund und bringt Mehrwerte für alle.

Regelmäßige Updates von Anwendungen der Telematik-Infrastruktur (TI) gehören für uns zum Alltag, denn wir wissen, wie wichtig es ist, dass die uns anvertrauten Daten gut geschützt werden. Und so soll das RSA-Verschlüsselungsverfahren zum Jahresende auf das neue ECC-Verfahren umgestellt werden und damit sicherer für die nächste Zukunft sein.

Doch der Verfahrenswechsel ist nicht ohne. Zigtausende TI-Komponenten in Arzt- und Psychotherapeutenpraxen müssen dafür ausgetauscht werden. Der Umtausch läuft auf Hochtouren.

Hier mein dringender Appell an Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen: Falls dieser Umtausch von TI-Komponenten bei Ihnen noch aussteht, setzen Sie sich bitte dringend mit dem Hersteller Ihres Praxisverwaltungssystems in Verbindung. Die Zeit drängt. Sonst kann es sein, dass Sie mit dem Jahreswechsel nicht mehr an die TI angeschlossen sind und in Ihrer Praxis nichts mehr läuft.

Dazu kommt die Krux, dass es Hersteller gibt, die es voraussichtlich nicht schaffen werden, rechtzeitig alle Praxen mit den neuen Komponenten zu versorgen. Davon betroffen ist der elektronische Heilberufsausweis, den Vertragsärzte und Psychotherapeuten unter anderem für die qualifizierte elektronische Signatur von eRezept und eArztbrief zwingend brauchen. Davon betroffen sind aber auch Konnektoren und SMC-B-Karten, die nur die RSA-Verschlüsselungen beherrschen und ein festes Laufzeitende aufweisen.

Im schlimmsten Fall können bundesweit zigtausende Praxen ab Jahreswechselkeine eRezepte ausstellen, keine eArztbriefe versenden. Damit die Patientenversorgung weiterhin gewährleistet wird, müssten sie wieder auf die Papiervarianten zurückgreifen. Doch davon finden sich in den meisten Praxen keine ausreichenden Bestände mehr, um auch nur einen Praxistag bewältigen zu können. Das bedeutet, hier muss zeitnah dafür Sorge getragen werden, dass die Muster im ausreichenden Maße zur Verfügung stehen.

Daher kann es nur eine sinnvolle Lösung eben: Eine Fristverlängerung für das RSA-Verschlüsselungsverfahren. Dass dies möglich ist, zeigt Frankreich. Dort ist das RSA-Verfahren noch bis Ende 2030 im Einsatz.

Es kann nicht sein, dass die Praxen digitalisieren sollen, dies auch tun und dann der Praxisalltag und die Patientenversorgung erheblich gehemmt wird aufgrund von externen Faktoren, die außerhalb des eigenen Einflussbereiches liegen. Hier müssen definitiv die Falschen die eingebrockte Suppe auslöffeln…

Ihr
Jörg Böhme

PRO

Offizielles Mitteilungsblatt der KV Sachsen-Anhalt