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Verbandmittel und sonstige Produkte zur Wundbehandlung

Die Übergangsregelung für "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" wird verlängert.

Sogenannte "sonstige Produkte zur Wundbehandlung" sind im Rahmen einer Übergangsregelung zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) nur verordnungsfähig, wenn sie bereits vor dem 2. Dezember 2020 GKV-Leistungen waren.

Diese Übergangsregelung wird nach zwischenzeitlicher Verzögerung mit dem Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege (BEEP), rückwirkend zum 2. Dezember 2025 bis zum 31. Dezember 2026 erneut verlängert.

 

Was unterscheidet Verbandmittel von “sonstigen Produkten zur Wundbehandlung”?

Preisübersicht Verbandmittel
Zur Unterstützung der wirtschaftlichen Verordnung von Verbandmitteln stellt die AOK Sachsen-Anhalt auf ihrer Homepage eine Preisübersicht einiger Produkte zur Verfügung.

Weiterführende Informationen

Ansprechpartner

Susanne Wroza

0391 627-7437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Laura Bieneck

0391 627-6437
0391 627-872000

Ansprechpartner

Heike Drünkler

0391 627-7438
0391 627-872000

Verordnungsanfragen