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1. Quartal 2023

EBM 1. Quartal 2023

KV-spezifische Bewertung

Der Gesetzgeber beauftragte im Jahr 2019 KBV, DKG und GKV-Spitzenverband die Förderung der Ambulantisierung voranzutreiben und somit das ambulante Operieren weiterzuentwickeln. Es erfolgen dreiseitige Verhandlungen zur schrittweisen Umsetzung der Weiterführung des ambulanten Operierens gemäß Paragraf 115b SGB V. Die Umsetzung erfolgt in mehreren Stufen, wobei im Jahr 2023 Stufe 1, durch Aufnahmen von zahlreichen OPS-Kodes in den AOP-Katalog und die Differenzierung nach Schweregraden mit Hilfe von Zuschlägen zur Förderung der Ambulantisierung und Zuschlägen für Reoperationen/Rezidiveingriffe, realisiert wird. Stufe 2, in der komplexere Verfahren in den AOP-Katalog aufgenommen werden sollen, ist im Jahr 2024 geplant.

Beschlüsse:

Im Bereich der Augenheilkunde muss ab Januar 2023 bei der Erbringung der Betreuungsleistungen zur intravitrealen Injektion (IVI) nach den GOP 06334 und 06335 bei einer beidseitigen Erbringung die genannte GOP mit einem "B" gekennzeichnet werden (z.B. 06334B). Es erfolgt bei beidseitiger Erbringung der Leistung ein Abschlag von 15 Punkten.