Aufsuchender Bereitschaftsdienst
Ist dem Patienten aus medizinischen Gründen ein Aufsuchen der Bereitschaftsdienstpraxis nicht möglich, kann ein notwendiger Hausbesuch durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst erfolgen. Zu den Maßnahmen des Bereitschaftsarztes kann z.B. die Verordnung von Medikamenten, medizinischen Empfehlungen o.Ä. gehören, so dass der Patient am nächsten Tag einen Arzt in der Praxis (Regelversorgung) aufsuchen kann.
Wünsche nach Einweisungen zur Entgiftung/zum Entzug und der Ausstellung von Transport- oder Einweisungsscheinen ohne akuten medizinischen Grund gehören genauso wenig zum Aufgabenbereich des Bereitschaftsdienstes wie die Therapiekontrolle oder die Abgabe einer medizinischen Zweitmeinung.