Fördermittel
Finanzielle Fördermaßnahmen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen
Finanzielle Unterstützung für Hausärzte und Augenärzte
Neben Praxisneugründung und Praxisübernahme werden auch Anstellung, Umzugskosten, Nebenbetriebsstätten und Vertretung bezuschusst.
Das Land Sachsen-Anhalt benötigt dringlich Hausärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. In den vergangenen Jahren konnten nur ca. 2/3 aller hausärztlichen Praxen nachbesetzt werden. Die Anzahl niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte im Land sinkt auch weiterhin.
Um dieser anhaltenden Tendenz zu begegnen, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ein unabhängiges Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, ein breit angelegtes Förderprogramm beschlossen.
Mit Beschluss vom 23.12.2020 wurden die bisherigen Fördergebiete und Fördermittelvarianten bis zum 30.06.2021 verlängert.