Praxisübernahme
Praxisübernahme im gesperrten Planungsbereich
Die Vorteile der Übernahme einer Arztpraxis bestehen im Patientenstamm, eingespielten Personal, einer kompletten Praxisinfrastruktur sowie einer realistischen Ertragsvorschau. Im nicht gesperrten Planungsbereich wird lediglich eine Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung benötigt. Die Praxisübernahme ist dann nur eine zivilrechtliche Angelegenheit. Im für Neuzulassungen gesperrten Planungsbereich hat der Gesetzgeber ein relativ umfängliches Verfahren festgelegt, nach welchem der Zulassungsausschuss den geeigneten Praxisnachfolger auszuwählen hat.
In gesperrten Planungsbereichen entscheidet der Zulassungsausschuss über Übernahme und Weiterführung einer bestehenden vertragsärztlichen Praxis.
Der Arzt, der auf seine Zulassung verzichten möchte und einen Nachfolger sucht, wendet sich an die Kassenärztliche Vereinigung und beantragt bei dieser seine Praxis zur Nachfolge auszuschreiben. Der Interessent bewirbt sich mittels eines formlosen Antrags auf diese Ausschreibung. Anschließend wird ihm aufgegeben, innerhalb einer bestimmten Frist einen vollständigen Zulassungsantrag einzureichen.
- Im Anschluss entscheidet unter den Bewerbern der Zulassungsausschuss nach gesetzlich Vorgegebenen Kriterien (siehe Infobox). Zusätzlich werden folgende Punkte positiv berücksichtigt:
- Angestellter Arzt oder gemeinschaftliche Berufsausübung mit dem ausschreibenden Vertragsarzt
- Ehegatte oder Kind des ausschreibenden Vertragsarztes
- Dauer der Eintragung in die Warteliste
- Interessen von Gemeinschaftspraxis- bzw. Berufsausübungsgemeinschaftspartnern
- ggf. weitere Aspekte