Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hörsturz

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Sophie Rasin


0391 627-6248
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sophie.rasin@kvsa.de

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Akuter Hörsturz

Dieser Vertrag gilt für alle IKK-Versicherten mit Wohnort in Sachsen-Anhalt. Ziel des Vertrages ist die Implementierung einer interdiziplinär-fachübergreifenden Versorgung der an akutem Hörsturz erkrankten Versicherten durch HNO-Ärzte und Hausärzte in die ambulante ärztliche Versorgung.

Vertrag nach § 140a SGB V zur fachärztlichen Behandlung von Patienten mit akutem Hörsturz zwischen KVSA und IKK gesund plus

Teilnahmeerklärung Arzt

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