Lieferengpässe, Rückrufe
Lieferengpässe, Rückrufe, Produktionseinstellungen
Bei Lieferengpässen kann es notwendig sein, dass Ärzte ein teures Medikament oder kleinere Packungsgrößen verordnen müssen. Auch ein entsprechender Austausch in der Apotheke ist zulässig. Gegebenenfalls müssen Ärzte sogar auf einen anderen Wirkstoff ausweichen. Dadurch können die Verordnungskosten einer Arztpraxis steigen und vereinbarte Versorgungs- und Wirtschaftlichkeitsziele werden nicht erreicht.
Die Auswirkungen von Lieferengpässen bei Arzneimitteln sollen in Wirtschaftlichkeitsprüfungen gesondert berücksichtigt werden. Das betrifft ausschließlich Arzneimittel und Medizinprodukte, die auf der Lieferengpass-Liste des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stehen.
Juli 2023
Mai 2023
April 2023
Juni 2023
Dezember 2022
- Informationen des BfArM zur eingeschränkten Verfügbarkeit von Paracetamol- und Ibuprofen-haltigen Fiebersäften für Kinder
- Empfehlung der deutschen Gesellschaft für pädiatrische Infektiologie (DGPI) zu Alternativen in der pädiatrischen Antibiotikatherapie (BfArM)
- Verband der Ersatzkassen (vdek) erklärt bis einschließlich 25. Januar 2023:
Verzicht auf Wirtschaftlichkeitsprüfungen bei Wirkstoffverordnungen für Kinder- für Wirkstoffe, die auf der Liste der versorgungskritischen Wirkstoffe gemäß § 52b Abs. 3c Arzneimittelgesetz des BfArM stehen,
- für Paracetamol- und Ibuprofen-haltige Säfte,
- für die Antibiotika Azithromycin und Cefuroxim.
Die Kosten für Rezepturen werden übernommen.