Die Berechnungsfähigkeit der GOP 03060, 03062 und 03063 ist an bestimmte (Mindest-) Fallzahlen im Durchschnitt der letzten 4 Quartale gebunden:
mindestens 700 Behandlungsfälle; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 521 Behandlungsfälle oder
mindestens 120 Behandlungsfälle von Patienten, die das 75. Lebensjahr vollendet haben; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 80 Behandlungsfälle.
Im Rahmen der Hausarztverträge sind weitere Vergütungsregelungen, z.B. Pauschalen für die Beschäftigung einer Nichtärztlichen Praxisassistenz vereinbart worden.
Fachliche Qualifikation
qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz und
eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Praxis und
eine Zusatzqualifikation gemäß § 7 der Delegationsvereinbarung und
Nachweis des Beschäftigungsumfangs der Nichtärztlichen Praxisassistentin von mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis und
Nachweis der Begleitung von mind. 20 Hausbesuchen eines Arztes
Aufrechterhaltung der Genehmigung
Nachweis der Teilnahme an Fortbildungen zum Thema Notfallmanagement alle 3 Jahre
Insgesamt 16 Stunden, davon mindestens 8 Stunden Notfallmanagement (inklusive Übungen am Phantom) und 8 Stunden Fortbildung zur Weiterentwicklung des Berufsbildes des nichtärztlichen Praxisassistenten, insbesondere in Bezug auf Digitalisierung und Telemedizin
Für die im Rahmen der Praxis absolvierten Fortbildungen kann das Musterformular der KVSA verwendet werden.