Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Übergesetzlicher Urlaubsanspruch

Übergesetzlicher Urlaubsanspruch

Reichlich Zeit zum Erholen. Aus diesem Grund haben wir in unseren Tarif- bzw. Arbeitsverträgen einen übergesetzlichen Urlaubsanspruch verankert, der es Ihnen ermöglicht, Berufliches und Privates gut miteinander zu vereinbaren.

Wir bieten Ihnen:

  • mindestens 30 Tage Urlaub - Heiligabend und Silvester sind grundsätzlich arbeitsfrei
  • bis zu 4 Tagen pro Jahr Zusatzurlaub für die Tätigkeit nach einem Schichtplan/Nachtarbeit