Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Regressvermeidung

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Antje Köpping

Regressvermeidung

In der vertragsärztlichen Versorgung werden Leistungen und Verordnungen durch Vertragsärzte zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht bzw. vorgenommen. Diesen steht dafür das Recht zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Leistungen und Verordnungen zu. Hierfür ist nach den einschlägigen Regelungen des Sozialgesetzbuches Nr. 5 (SGB V) in Sachsen-Anhalt eine Prüfungsstelle zuständig. Sie hat ihren Sitz im Haus der Heilberufe, ebenso wie die Kassenärztliche Vereinigung, ist von dieser aber unabhängig.

Die Prüfungsstelle wird aufgrund ihres gesetzlichen Auftrages selbst oder auf Antrag, hier der Krankenkassen, tätig. Wird ein Prüfverfahren in Gang gesetzt, wird dazu der Vertragsarzt um Stellungnahme gebeten.

Die verschiedenen Prüfverfahren sind im weiteren dargestellt.

Natürlich besteht die beste Regressprophylaxe darin, bei Verordnung, aber auch bei Leistungserbringung das Gebot der Wirtschaftlichkeit zu beachten und die jeweils gültigen Richtlinien und Vereinbarungen einzuhalten.

Wird eine Prüfung eingeleitet oder beantragt, sollte der Vertragsarzt sofort aktiv werden. Mit einer detaillierten, nachvollziehbaren Stellungnahme hat der Vertragsarzt die Möglichkeit, das Verfahren positiv für sich zu beeinflussen. Wird auf ein Prüfeinleitungsschreiben nicht innerhalb der vorgegebenen Frist reagiert, führt dies in den allermeisten Fällen zu negativen Konsequenzen. Wird von der Prüfungsstelle wegen des Fehlens einer den Sachverhalt aufklärenden Stellungnahme ein Regress beschlossen, ist es erheblich schwieriger, aufwändiger und ggf. auch kostenintensiver, auf dem weiteren Rechtsmittelweg sich zu entlasten.

Die Kassenärztliche Vereinigung bietet Hilfe, wenn Prüfverfahren drohen. Erfahrene Mitarbeiter geben Unterstützung bei der Abwehr von Regressen oder Honorarkürzungen. Eine umfassende telefonische oder persönliche Beratung wird angeboten.

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Antje Köpping