Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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2. Quartal 2023

Honorarverteilung 2. Quartal 2023

Hinweise zu Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. April 2023

Änderung des Honorarverteilungsmaßstabes der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt zum 1. April 2023

Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 24. Februar 2023 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab dem 2. Quartal 2023 beschlossen.

Die Änderungen beinhalten die Berechtigung zur Teilnahme an der Honorarverteilung von Krankenhäusern bei Erbringung von telekonsiliarischen Leistungen und von Krankenhäusern und Privatärzten bei Erbringung von Leistungen der außerklinischen Intensivpflege, die sich aus der Änderung der Abrechnungsanweisung ergeben.

Darüber hinaus erfolgt eine Anpassung des Vergleichszeitraums für die Gewinn- und Verlustbegrenzung (+/- 10 %) bei Berechnung der arztgruppenspezifischen Verteilungsvolumen unter Verwendung des Vergleichs zwischen dem jeweiligen Vorjahresquartal und dem Vorvorjahresquartal (5.1.1 HVM) wie vor der Corona-Pandemie. Bei der Berechnung der Individualbudgets erfolgt die Berechnung wie vor der Corona-Pandemie auf Basis des Vorvorjahresquartals (5.4 HVM). Damit sind die letzten Corona-Sonderregelungen aufgehoben.

Der Zuschlag für die Kontrastmitteleinbringung GOP 33046 bei der Durchführung von Echokardiographien, Stressechokardiographien oder Oberbauchsonographien wurde den schon bestehenden QZV "Sonographie I"; "Sonographie II" und "Sonographie VI" zugeordnet.

Die GOP 33100 wurde dem QZV "Sonographie I" zugeordnet.

Den Arztgruppen "Neurologie" und Ermächtigte FÄ/Krankenhäuser/Institute/Einrichtungen mit Versorgungsauftrag Neurologie wurde das QZV "Sonographie I" ebenfalls zugeordnet.

Darüber hinaus sind verschiedene redaktionelle Anpassungen und Ergänzungen vorgenommen worden.

Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ab dem 1. April 2023

Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 24. Mai 2023 Änderungen des Honorarverteilungsmaßstabes (HVM) ab dem 2. Quartal 2023 beschlossen. Die beschlossenen Änderungen setzen die durch die rückwirkende Änderung des SGB V zum 01.04.2023 eingeführte Entbudgetierung von Leistungen der Kinderärzte und der Kinder- und Jugendpsychiater um.

Insbesondere wird sichergestellt, dass die Leistungen des Kapitels 4 für Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus dem Grundbetrag Kinderärzte zu vergüten sind. Die Regelungen des HVM berücksichtigen die geplanten Änderungen der KBV-Vorgaben, insbesondere zum Grundbetrag Kinderärzte. Sollten die KBV-Vorgaben oder Beschlüsse des Bewertungsausschuss zur Honorarverteilung weitere oder andere Vorgaben aufstellen, muss der HVM im Nachgang ggf. nochmals angepasst werden. Die Fallwerte für das RLV und die QZV der Kinder- und Jugendpsychiatrie für das 2. Quartal 2023 beinhalten bereits die aufgeführten Änderungen.

2. Nachtrag zum Honorarverteilungsmaßstab der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt für das 2. Quartal 2023

Die Vertreterversammlung der KVSA hat in ihrer Sitzung am 16. August 2023 einen 2. Nachtrag zum HVM für das 2. Quartal 2023 beschlossen.

Unquotierte Vergütung der Leistungen der Kinderärzte

Der Gesetzgeber hatte im SGB V geregelt, dass ab dem 2. Quartal 2023 die Leistungen der Kinderärzte für Patienten, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, zum Wert der regionalen Eurogebührenordnung zu vergüten sind. Im Nachgang wurde durch den Bewertungsausschuss geregelt, dass alle Leistungen des Kapitels 4, mit Ausnahme der GOP 04003, 04004 und 04005 zum Wert der regionalen Eurogebührenordnung vergütet werden. Auch die Vorgaben der KBV zur Honorarverteilung wurden entsprechend angepasst. Daher hat die Vertreterversammlung zur Umsetzung dieser Vorgaben einen 2. Nachtrag zum HVM für das 2. Quartal 2023 beschlossen.