Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Aufnahme einer sechsten Bestimmung zum Abschnitt 2.3 EBM, einer Leistung nach der GOP 02314 in den Abschnitt 2.3 EBM, der Abschnitte 31.2.14 EBM, 36.2.14 EBM und 40.17 EBM