Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Wegepauschalen

Wegepauschalen

Ansprechpartner

Sabine Jung
Tel.: 0391/627-6338
Fax: 0391/627-8341

Die nachfolgenden Wegepauschalen werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet. Für das Jahr 2013 hat das Landesschiedsamt nachfolgende Regelung festgelegt: Das Budget des Jahres 2009 gilt im Jahr 2013 als Ausgabenobergrenze je Krankenkasse weiter.

Wegepauschalen
Pseudonummer Wegepauschale für Besuche Vergütung AOK, BKK, KBS, EK Vergütung IKK, LKK
90201 Wegepauschale für Besuche im Bereich bis 2 km Radius 3,90 € 4,50 €
90202 Wegepauschale für Besuche im Bereich bei mehr als 2 km bis zu 5 km Radius 7,45 € 8,50 €
90203 Wegepauschale für Besuche im Bereich bei mehr als 5 km bis zu 10 km Radius 10,80 € 12,00 €
90210 Zuschlag zu der Pseudo-Nr. 90203 für Besuche im Bereich von mehr als 10 km Radius, pro 5 km;jedoch höchstens 6-mal 1,50 € 1,50 €
90212 Nachtzuschlag zu den Pseudo-Nrn. 90201, 90202 oder 90203 zwischen 19:00 und 07:00 Uhr 5,50 € 5,50 €

Beispiel

90203, 3x90210,90212 - Abrechnung einer Strecke von bis zu 25 km in der Nacht.