Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf
Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.
Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen und zur Zahl der Behandlungsfälle je Kostenträger (Primär- und Ersatzkassen) in angemessenem Verhältnis stehen.
Die KVSA hat hinsichtlich des Umfangs und der verordnungsfähigen Mittel mit den Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen.
