Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Honorarverteilung

Honorarverteilung

Die Grundlagen der Honorarverteilung sind gesetzlich geregelt (§ 87b SGB V). Die Honorarverteilung umfasst die Verteilung der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung auf die einzelnen Praxen. Dabei sind die Vorgaben und Berechnungsschritte für die Trennung der Gesamtvergütung in einen haus- und fachärztlichen Teil zwingend zu beachten.