Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Arzneimittel

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Ansprechpartner

Dr. Maria-Tatjana Kunze
Tel.: 0391 627-6437
Fax: 0391 627-8436

Ansprechpartner

Josefine Müller
Tel.: 0391 627-6439
Fax: 0391 627-8436

Arzneimittel-Richtlinie

Maßgebliche Regelungen für die Verordnung von Arzneimitteln enthält die Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses.

Wesentliche Informationen und Hinweise zur Arzneimittel-Richtlinie geben die

Me-Too-Liste  (patentgeschützte Analogpräparate)

Als patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste) werden Arzneimittel bezeichnet, für die Patentschutz in irgendeiner Form (z.B. Wirkstoff-, Herstellungs-, Verwertungs- oder Unterlagenschutz) besteht und für die keine Generika mit gleichartigen Wirkstoffen verfügbar sind. 

Wirkstoff aktuell

Die Publikation Wirkstoff AKTUELL wird im Rahmen des § 73 Abs. 8 SGB V in Zusammenarbeit mit der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft erstellt. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, den Vertragsärzten Hinweise zu Indikationen, therapeutischem Nutzen und Preisen von zugelassenen Therapien zu geben. Mit Wirkstoff AKTUELL werden Empfehlungen zur wirtschaftlichen Verordnungsweise unter Bewertung des therapeutischen Nutzens des jeweiligen Arzneimittels ausgesprochen. Den Hinweisen liegt eine Bewertung von für das Arzneimittel relevanten Studien und Leitlinien zugrunde. Der behandelte Anwendungsbereich wird jeweils im Text der Veröffentlichung angegeben, die Informationen beziehen sich auf einen Stichtag

Arzneimittel-Vereinbarung

Die Arzneimittel-Vereinbarung wird zwischen der KVSA und den Landesverbänden der Krankenkassen und Verbänden der Ersatzkassen auf Landesebene geschlossen. Sie trifft jahresbezogen Regelungen zum Ausgabenvolumen und Wirtschaftlichkeitszielen mit den dazugehörigen Maßnahmen.

Verdachtsfälle Arzneimittelmissbrauch

Ärztinnen und Ärzte haben die Möglichkeit, Verdachtsfälle von Arzneimittelmissbrauch anonym an die KVSA zu melden. Diese Informationen werden per Infoletter und Veröffentlichung in der PRO an die Kollegen weitergeleitet. Der Meldebogen enthält die wesentlichen Angaben. Zum Umgang mit arzneimittelabhängigen Patienten gibt ein von der KVSA entwickelter Stufenplan Auskunft.

Erläuterungen zum individuellen Arzneimittelbericht