Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Impfen

Impfvereinbarungen

Ansprechpartner

Claudia Scherbath
Tel.: 0391/627-6339
Fax: 0391/627-8341

Die Impfvereinbarungen regeln, welche Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können, wie sie vergütet werden und wie der Impfstoff bezogen werden kann (Sprechstundenbedarf oder Einzelrezept).Die Krankenkassen haben die Versorgung der Ärzte mit Grippeimpfstoffen ausgeschrieben. Beachtung: Ausschreibungsgewinner 2011 ist die Schloss Apotheke in Bergisch Gladbach.

Schutzimpfungs-Richtlinie (SIR) nach § 20 d SGB V

Der Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über die Erfassung der Richtlinie über Schutzimpfungen nach § 20 d SGB V wurde vom Bundesministerium für Gesundheit nicht beanstandet. Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt den Anspruch der Versicherten auf die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen. Die Veröffentlichung erfolgte im Bundesanzeiger am 30.11.2007. Diese Richtlinie tritt rückwirkend zum 01.Juli 2007 in Kraft. Anlage 2 der Richtlinie tritt zum 01.Juli 2008 in Kraft. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann hier abgerufen werden.