Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Impfen

Impfvereinbarungen

Ansprechpartner

Claudia Scherbath
Tel.: 0391/627-6339
Fax: 0391/627-8341

Die Impfvereinbarung regelt, welche Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können, wie sie vergütet werden und wie der Impfstoff bezogen werden kann (Sprechstundenbedarf oder Einzelrezept). Die Krankenkassen haben ab 2013 eine gemeinsame Impfvereinbarung mit der KVSA abgeschlossen.

Abrechnungsziffern und Preise für das 1. Quartal 2013

Abrechnungsziffern und Preise für das 2. Quartal 2013

Ab dem 2. Quartal 2013 gelten die Dokumentationsziffern der Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie.

Schutzimpfungs-Richtlinie (SIR) nach § 20 d SGB V

Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt den Anspruch der Versicherten auf die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen. Die Veröffentlichung der aktuellen Richtlinie erfolgte im Bundesanzeiger. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann hier abgerufen werden.