Impfen
Impfvereinbarungen
Die Impfvereinbarung regelt, welche Schutzimpfungen und Prophylaxemaßnahmen zu Lasten der gesetzlichen Krankenkassen durchgeführt werden können, wie sie vergütet werden und wie der Impfstoff bezogen werden kann (Sprechstundenbedarf oder Einzelrezept). Die Krankenkassen haben ab 2013 eine gemeinsame Impfvereinbarung mit der KVSA abgeschlossen.
Impfvereinbarung 2013
Abrechnungsziffern und Preise für das 1. Quartal 2013
Abrechnungsziffern und Preise für das 2. Quartal 2013
Ab dem 2. Quartal 2013 gelten die Dokumentationsziffern der Anlage 2 der Schutzimpfungs-Richtlinie.
Impfvereinbarung 2012
- Impfvereinbarung zwischen der KVSA und den Primärkassen
- Durchführung von Schutzimpfungen gegen übertragbare Krankheiten (Impfvereinbarung) zwischen KVSA und VdAK/AEV Landesvertretung Sachsen-Anhalt
- Protokollnotiz zum Vertrag zur Vergütung vertragsärztlicher Leistungen für das Jahr 2011 über die Festlegung der Bewertung der Impfleistungen der Impfvereinbarungen im Jahr 2011
Schutzimpfungs-Richtlinie (SIR) nach § 20 d SGB V
Die Schutzimpfungs-Richtlinie regelt den Anspruch der Versicherten auf die Inanspruchnahme von Schutzimpfungen. Die Veröffentlichung der aktuellen Richtlinie erfolgte im Bundesanzeiger. Die Schutzimpfungs-Richtlinie kann hier abgerufen werden.
