Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Sprechstundenbedarf

Ansprechpartner

Antje Köpping

Ansprechpartner

Heike Kreye

Sprechstundenbedarfsvereinbarung

Die KVSA hat für die Regelungen des Sprechstundenbedarfs sowie die verordnungsfähigen Mittel mit den gesetzlichen Krankenkassen eine Vereinbarung getroffen. Die verordnungsfähigen Mittel sind in der Anlage zur sachsen-anhaltischen Sprechstundenbedarfsvereinbarung aufgeführt.

Als Sprechstundenbedarf gelten Arzneimittel, Verbandmittel, Materialien, Gegenstände und Stoffe, die ihrer Art nach bei mehr als einem Anspruchsberechtigten im Rahmen der vertragsärztlichen Behandlung Verwendung finden oder bei Notfällen sowie im Zusammenhang mit einem ärztlichen Eingriff bei mehr als einem Anspruchsberechtigten zur Verfügung stehen müssen.

Der Umfang des Sprechstundenbedarfs muss dem Bedarf der Praxis einschließlich des Bedarfs für den Notfalldienst entsprechen.

Als Kostenträger ist bei der Verordnung des Sprechstundenbedarfs die Rezeptprüfstelle Duderstadt mit der Kostenträgerkennung 102091709 anzugeben.

Ansprechpartner

Antje Köpping

Ansprechpartner

Heike Kreye