Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Barrierefreies Bauen

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Thomas Fischer

Barrierefreies Bauen

Anforderungen an den Bau öffentlicher Verkehrswege und Gebäude für Behinderte und ältere Menschen

Die hier genannten Regelungen beziehen sich auf die Planung eines öffentlichen Gebäudes. Darüber hinaus gelten die Anforderungen zugleich für Arbeitsstätten. Bei der Praxis eines Arztes bzw. eines Psychotherapeuten handelt es sich um ein öffentliches Gebäude. Die Praxen sind ebenso Arbeitsstätten, da sie einen bzw. mehrere Arbeitsplätze beinhalten. Die Regelungen sind bei der Planung und dem Bau eines öffentlichen Gebäudes einzuhalten. Im Gegensatz zur Checkliste beziehen sie sich nicht auf bestehende Praxisimmobilien bzw. auf Praxen, die von einem Nachfolger ohne bauliche Veränderung übernommen werden. Erfolgt jedoch der Neubau oder der Umbau von Praxisräumen wie auch eine Nutzungsänderung von bestehenden Räumen in Räumlichkeiten für eine Arzt- oder Psychotherapeutenpraxis, so sind diese Regelungen zwingend zu beachten. Daher sollten diese Regelungen so früh wie möglich Beachtung bei der Bauplanung finden.

Grundlage der nachfolgenden Anforderungen ist die DIN-Norm DIN 18024-2 „Barrierefreies Bauen, Teil 2: Öffentlich zugängliche Gebäude und Arbeitsstätten, Planungsgrundlagen (November 1996). Nach § 3 Abs. 3 der Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt sind die für das Land Sachsen-Anhalt als Technische Baubestimmungen eingeführten technischen Regelungen zu beachten. Die oberste Bauaufsichtsbehörde Sachsen-Anhalts hat die vorgenannte DIN als eine bei der Planung baulicher Anlagen zu beachtende technische Regel eingeführt und somit vorgegeben.

Die Ziele der genannten Norm sind zusammengefasst:

  • Schaffung von barrierefreien Wegen und barrierefreien Zugängen zu Gebäuden und Räumen
  • Schaffung von ausreichenden Bewegungsflächen außerhalb und innerhalb von Gebäuden
  • Anordnung von Bedienungseinrichtungen im Greifbereich von Menschen
  • Schaffung von übersichtlichen Orientierungshinweisen unter Berücksichtigung von sensorischen Anforderungen

Neben der kurzen Zusammenfassung der Anforderungen beachten Sie bitte auch die vollständigen Anforderungen in der DIN 18024-2, die folgende Personengruppen berücksichtigt:

  • Rollstuhlbenutzer (auch mit Oberkörperbehinderung)
  • Blinde und Sehbehinderte
  • Gehörlose und Hörgeschädigte
  • Gehbehinderte
  • Menschen mit sonstigen Behinderungen
  • ältere Menschen
  • Kinder sowie klein- oder großwüchsige Menschen

Diese Anforderungen sind bei der Planung eines neuen öffentlichen Gebäudes zwingend einzuhalten:

Sonstiges

  • alle Gebäudeebenen müssen stufenlos, ggf. mit Aufzug oder Rampe, erreichbar sein

Flächen

  • Bewegungsflächen müssen mind. 150 cm x 150 cm (als Wendemöglichkeit im Raum)
  • Flurbreite: mindestens 150 cm
  • Bewegungsfläche vor Fahrschachttüren: mindestens 150 cm breit und 150 cm tief

Türen

  • sollten vorzugsweise kraftbetätigt zu öffnen sein (Türen sind kraftbetätigt, wenn die für das Öffnen oder Schließen der Flügel erforderliche Energie vollständig oder teilweise von Kraftmaschinen zugeführt wird)
  • mindestens ein Flügel 90 cm breit
  • Höhe 205 cm
  • in Umkleidekabinen und Toiletten nach außen öffnend
  • Türschwellen grundsätzlich vermeiden (wenn unbedingt nötig, maximal 2 cm hoch)
  • Bedienungsvorrichtungen (Taster, Schalter, Klingel) in maximal 85 cm Höhe angebracht

Rampen

  • maximal 6 % Steigung
  • nicht länger als 6 m (sonst Zwischenpodest mind. 150 cm x 150 cm)
  • beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm, Radabweiser beiderseits 10 cm hoch bei Rampen und Zwischenpodesten 

Treppen

  • Breite 135 cm
  • beidseitige Handläufe in 85 cm Höhe, Durchmesser 3 bis 4,5 cm
  • nicht gewendelt
  • am Ende der Handläufe taktile Hinweise auf die Geschossebene
  • kontrastreiche Gestaltung der Treppenstufenkanten

Aufzug

  • Fahrkorb: 110 cm breit und 140 cm tief
  • Türbreite: 90 cm
  • Bewegungsfläche vor dem Aufzug: 150 cm x 150 cm

Orientierungshilfen

  • gut lesbar
  • tastbar
  • blend- und schattenfreie Beleuchtung
  • taktile Hinweise auf Geschossebene in Aufzügen

Toiletten, Sanitärräume/ Sanitätsräume

  • in jeder Sanitäranlage mindestens eine rollstuhlgeeignete Toilettenkabine
  • rechts und links neben dem WC Bewegungsraum von 95 cm x 70 cm
  • Bewegungsfläche vor dem WC: 150 cm x 150 cm
  • klappbare Haltegriffe in 85 cm Höhe neben dem WC
  • vorhandener Notruf (Notrufschalter)
  • Türen: mindestens 90 cm breit und nach außen öffnend
  • Tür muss abschließbar sein
  • 55 cm tiefer und unterfahrbarer Waschtisch in max. 80 cm Höhe (Oberkante)
  • Spiegel unmittelbar über dem Waschtisch in max. 1 m Höhe

Umkleidebereiche

  • mindestens eine rollstuhlgerechte Umkleidekabine (Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm, Haltegriffe, Sitzgelegenheiten)

PKW

  • 1 % der Stellplätze, mindestens jedoch 2 Stellplätze müssen behindertengerecht sein
  • Behindertenparkplatz: mindestens 3,50 m breit und 5 m lang, abgesenkte Bordsteine

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Thomas Fischer