Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Nuklearmedizin

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Julia Kröber

Nuklearmedizin

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätsvoraussetzungen gem. § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der diagnostischen Radiologie und Nuklearmedizin und von Strahlentherapie (Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie)

Abrechenbare EBM-Ziffern:

  • 17310 - 17373 Diagnostische und therapeutische Gebührenpositionen

Fachliche Qualifikation:

  • Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Nuklearmedizin"
  • Fachkunde nach § 47 StrlSchV und Aktualisierung
     
  • Ärzte, die nicht berechtigt sind, eine Facharztbezeichnung "Fachärztin oder Facharzt für Nuklearmedizin zu führen, müssen für diagnostische Verfahren (in-vivo-Diagnostik und in-vitro-Diagnostik) ihre jeweilige fachliche Befähigung in einem Kolloquium nachweisen und dies durch ausreichende Zeugnisse belegen.
  • Fachkunde nach § 47 StrlSchV und Aktualisierung

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