Fördermittel
Finanzielle Fördermaßnahmen durch den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen beschlossen
Finanzielle Unterstützung für Hausärzte und Augenärzte
Neben Praxisneugründung und Praxisübernahme werden auch Anstellung, Umzugskosten, Nebenbetriebsstätten und Vertretung bezuschusst.
Das Land Sachsen-Anhalt benötigt dringlich Hausärzte in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. In den vergangenen Jahren konnten nur ca. 2/3 aller hausärztlichen Praxen nachbesetzt werden. Die Anzahl niedergelassener Hausärztinnen und Hausärzte im Land sinkt auch weiterhin.
Um dieser anhaltenden Tendenz zu begegnen, hat der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, ein unabhängiges Gremium der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten und Krankenkassen, ein breit angelegtes Förderprogramm beschlossen.
Neben Hausärzten werden auch Augenärzte gefördert.
Folgende Förderungen könnten gewährt werden:
- Praxisneugründung/Praxisübernahme mit bis zu 60.000,00 Euro
- Anstellung von Ärztinnen und Ärzten mit 10.000,00 Euro
- Notwendige Umzugskosten, durch die Aufnahme der vertragsärztlichen Tätigkeit bedingt bis zu 10.000,00 Euro
- persönlicher Vertreter, Entlastungsassistenz mit 800,00 Euro/Monat, maximal 4.800,00 Euro
- Nebenbetriebsstätte (auf Ausschreibung der KVSA) mit 15.000,00 Euro
In den folgenden Gebieten werden Niederlassung, Praxisübernahme, Anstellung und gegebenenfalls Nebenbetriebsstätte gefördert:
Hausärzte:
- in den unterversorgten Planungsbereichen:
Dessau-Bitterfeld, Altmarkkreis Salzwedel, Saalkreis - in den drohend unterversorgten Planungsbereichen:
Aschersleben-Staßfurt, Bernburg, Halberstadt, Jerichower Land, Sangerhausen, Stendal, Wernigerode - nicht in den Städten:
Aschersleben, Bernburg, Bitterfeld, Burg, Dessau, Gardelegen, Genthin, Halberstadt, Havelberg, Klötze, Oschersleben, Osterburg, Salzwedel, Sangerhausen, Staßfurt, Stendal, Wanzleben, Wernigerode
Augenärzte:
- in den Städten:
Aschersleben, Zerbst, Magdeburg – beschränkt auf die Stadtteile Berliner Chaussee, Cracau, Brückfeld und Friedensweiler
Finanzielle Förderung der Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder Facharzt für Augenheilkunde
Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und Augenheilkunde können finanziell gefördert werden. Angehende Augenärzte können 3.500,00 Euro/Monat erhalten. Angehende Allgemeinmediziner können zusätzlich zu den bereits gewährten Fördermitteln 1.000,00 Euro/Monat erhalten.
Voraussetzung:
Sie verpflichten sich, nach Erreichen der Facharztqualifikation mindestens 3 Jahre in Sachsen-Anhalt vertragsärztlich tätig zu werden.
Die vertragsärztliche Tätigkeit ist
- in einem unterversorgten oder
- in einem von Unterversorgung bedrohten Planungsbereich oder
- in einem Bereich mit zusätzlichem lokalem Versorgungsbedarf oder
- in einem Gebiet mit ungedecktem Versorgungsbedarf, insbesondere in einem Gebiet, das als solches von der Kassenärztlichen Vereinigung Sachsen-Anhalt ausgeschrieben wurde,
zu leisten.
