Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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MRT allgemein

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Sandy Fricke

MRT allgemein

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Durchführung von Untersuchungen in der Kernspintomographie (Kernspintomographie-Vereinbarung

Abrechenbare EBM-Nummern:

  • aus Abschnitt 34.4 EBM

Antragsberechtigung:

Fachärzte für

  • Diagnostische Radiologie
  • Radiologische Diagnostik
  • Radiologie

Fachliche Qualifikation:

Durch Zeugnisse/Bescheinigungen/Urkunden nachzuweisen:

  • mindestens 24monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik unter Anleitung. Auf diese Tätigkeit kann eine zwölfmonatige ganztägige Tätigkeit in der computertomographischen Diagnostik unter Anleitung angerechnet werden.
  • Die Anleitung hat bei einem Arzt stattzufinden, der für die Durchführung der Weiterbildung in der Kernspintomographie nach der Weiterbildungsordnung befugt ist.
  • ggf. Erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium

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