Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Elektronische Patientenakte (ePA)

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Seit 01.07.2021 sind Vertragsärzte und Psychotherapeuten dazu verpflichtet, auf Verlangen ihrer Patienten diese bei der erstmaligen Befüllung oder im weiteren Behandlungsverlauf der Pflege der elektronischen Patientenakte (ePA) zu unterstützen.

Patienten erhalten damit die Möglichkeit selbstbestimmt und eigenverantwortlich wichtige Informationen wie Befunde, Diagnosen, Therapiemaßnahmen, Behandlungsberichte, Medikationspläne und den Notfalldatensatz auf einem Server ihrer jeweiligen Krankenkasse, zentral ablegen und verwalten zu können.

Diese Informationen können die Patienten nach der Erteilung der Berechtigung an ihre Behandler weitergeben bzw. Einsicht erteilen.

Patientinnen und Patienten verwalten ihre ePA in der Regel über eine App auf Smartphone oder Tablet, die ihnen ihre Krankenkasse seit 1. Januar 2021 auf Wunsch zur Verfügung stellen muss. Da die Krankenkassen mit verschiedenen Anbietern kooperieren, unterscheiden sich die Apps in Aussehen und Anwendung voneinander. Fragen dazu sollten Patientinnen und Patienten deshalb direkt an ihre Krankenkasse richten.

Weder Krankenkassen noch ePA-Anbieter haben zudem Zugriff auf die darauf abgelegten Daten.

Versicherte, die die ePA nicht über eine App verwalten können, haben die Möglichkeit, ihre Daten in der Praxis mittels eGK und Patienten-PIN über das E-Health-Kartenterminal freizugeben.

Technische Voraussetzungen ePA

  • Anschluss an die TI
  • ePA-Konnektor-Update (PTV 4) 
  • PVS-Modul für ePA
  • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) der zweiten Generation für die qualifizierte elektronische Signatur
  • PIN für eGK: die PIN müssen Versicherte zuvor bei ihrer Krankenkasse angefordert und zur Hand haben
  • eventuell ein zusätzliches Kartenterminal im Sprechzimmer

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