Berufungsausschuss
Berufungsausschuss
Der Berufungsausschuss entscheidet über Widersprüche gegen Entscheidungen des Zulassungsausschusses.
Besetzung
Im Bereich der KVSA gibt es einen Berufungsausschuss.
Der Berufungsausschuss besteht aus einem Vorsitzenden mit der Befähigung zum Richteramt und aus je drei Vertretern der Ärzte einerseits und drei Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen andererseits als Beisitzer.
Die Mitglieder führen ihr Amt als Ehrenamt.
Verfahren
- Die Mitglieder des Berufungsausschusses sind an Weisungen nicht gebunden.
- Der Berufungsausschuss beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit, bei Stimmengleichheit gilt ein Widerspruch als abgelehnt.
- Gegen Entscheidungen des Berufungsausschusses ist Klage vor dem Sozialgericht zulässig.
Weitere Informationen zum Berufungsausschuss finden Sie hier.