Praxisassistentin
Praxisassistentin
Rechtsgrundlagen:
Qualitätszirkel für Praxisassistentinnen - "VERAH®-QZ"
Abrechenbare EBM-Nummern:
EBM 2016 - Kapitel 38
Die Anerkennung der Beschäftigung einer Nichtärztlichen Praxisassistentin gilt auch für die derzeit gültigen Hausarztverträge in Sachsen-Anhalt.
Fachliche Qualifikation der Nichtärztlichen Praxisassistentin:
- qualifizierter Berufsabschluss gemäß der Verordnung über die Berufsausbildung zur Medizinischen Fachangestellten/Arzthelferin oder dem Krankenpflegegesetz und
- eine nach dem qualifizierten Berufsabschluss mindestens dreijährige Berufserfahrung in einer Praxis und
- eine Zusatzqualifikation gemäß § 7 der Delegationsvereinbarung und
- Nachweis des Beschäftigungsumfangs der Nichtärztlichen Praxisassistentin von mindestens 20 Wochenstunden in der Praxis und
- Nachweis der Begleitung von mind. 20 Hausbesuchen eines Arztes
Hinweis:
Die Berechnungsfähigkeit der GOP 03060, 03062 und 03063 ist darüber hinaus an bestimmte (Mindest-) Fallzahlen im Durchschnitt der letzten 4 Quartale gebunden:
- mindestens 700 Behandlungsfälle; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 521 Behandlungsfälle oder
- mindestens 120 Behandlungsfälle von Patienten, die das 75. Lebensjahr vollendet haben; bei mehr als einem Vollzeit tätigen Hausarzt erhöht sich die Behandlungsfallzahl je Vollzeitstelle um 80 Behandlungsfälle.