Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Formulare für die Heilmittelverordnung

Formulare für die Heilmittelverordnung

Ab 1. Januar 2021 gibt es nur noch ein Verordenungsformular für alle Heilmittel, das neue Formular 13. Dieses löst die alten Formulare 13, 14 und 18 ab.

Ausfüllhilfe für das neue Formular Muster 13 (ab 1. Januar 2021)

Endstelligen ICD-10-Code angeben

Vertragsärzte müssen auf jeder Heilmittelverordnung den therapierelevanden ICD-10-Code angeben. Hiervon kann nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden, etwa bei Verordnungen im Rahmen eines Hausbesuchs. Der ICD-10-Code muss stets endstellig angegeben werden.

Die Angabe eines zweiten ICD-10-Codes ist nur dann notwendig, wenn ein besonderer Verordnungsbedarf geltend gemacht werden soll, bei dem die Angabe eines zweiten IVD-10-Codes Voraussetzung ist.