Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Videosprechstunde

Hinweise zur Abrechnung

Bitte geben Sie die GOP 88240 in der Abrechnung an den Tagen zusätzlich an, an denen Leistungen im Zusammenhang mit einem begründeten Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion oder eine COVID-19 Erkrankung erbracht wurden

 

Soweit der Patient in dem Quartal noch nicht in der Praxis war, sind die Stammdaten des Patienten (aktueller vollständiger Krankenkassenname, Name, Vorname, Geburtsdatum und Postleitzahl) als Mindestangaben auf einem Ersatzverfahren-Schein anzulegen. Weitere im Rahmen der Videosprechstunde abrechenbare Leistungen finden Sie hier.

Findet im Quartal sowohl mindestens  ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt als auch Videokontakte statt, werden die Grund- oder Versichertenpauschalen prozentual abgesenkt. Weitere abrechnungsfähige Leistungen finden Sie in dem Link unter der Tabelle.

Abschlag 20%

Abschlag 25 %

Abschlag 30 %

Hausärzte

Gynäkologie

Anästhesie

Kinder- und Jugendmedizin

Chirurgie

Augenheilkunde

Neurologie/Neurochirurgie

Innere Medizin

(fachärztlich tätig)

HNO / Phoniatrie

Kinder-und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie

Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie

 

Psychosomatik/Psychotherapie/

Psychiatrie

Humangenetik

 

Schmerztherapie

Dermatologie

 

Strahlentherapie

(nur GOP 25214)

Orthopädie

 

Ermächtige Ärzte

Urologie

 

 

Physikalische/ Rehabilitative Medizin

 

Videosprechstunde (PDF, 138 kB)