Videosprechstunde
Hinweise zur Abrechnung
Bitte geben Sie die GOP 88240 in der Abrechnung an den Tagen zusätzlich an, an denen Leistungen im Zusammenhang mit einem begründeten Verdacht auf eine SARS-CoV-2 Infektion oder eine COVID-19 Erkrankung erbracht wurden
Soweit der Patient in dem Quartal noch nicht in der Praxis war, sind die Stammdaten des Patienten (aktueller vollständiger Krankenkassenname, Name, Vorname, Geburtsdatum und Postleitzahl) als Mindestangaben auf einem Ersatzverfahren-Schein anzulegen. Weitere im Rahmen der Videosprechstunde abrechenbare Leistungen finden Sie hier.
Findet im Quartal sowohl mindestens ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt als auch Videokontakte statt, werden die Grund- oder Versichertenpauschalen prozentual abgesenkt. Weitere abrechnungsfähige Leistungen finden Sie in dem Link unter der Tabelle.
Abschlag 20% | Abschlag 25 % | Abschlag 30 % |
Hausärzte | Gynäkologie | Anästhesie |
Kinder- und Jugendmedizin | Chirurgie | Augenheilkunde |
Neurologie/Neurochirurgie | Innere Medizin (fachärztlich tätig) | HNO / Phoniatrie |
Kinder-und Jugendpsychiatrie/-psychotherapie | Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie |
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Psychosomatik/Psychotherapie/ Psychiatrie | Humangenetik |
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Schmerztherapie | Dermatologie |
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Strahlentherapie (nur GOP 25214) | Orthopädie |
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Ermächtige Ärzte | Urologie |
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| Physikalische/ Rehabilitative Medizin |
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