Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie
Sonderregelungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie
(Stand 25.11.2022)
- Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) hat beschlossen, dass Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege telefonisch krankgeschrieben werden können.
- Regelung ist zunächst befristet bis 31.03.2023.
- nach telefonischer Anamnese AU-Bescheinigung für bis zu sieben Kalendertage
- Bei fortdauernder Erkrankung ist telefonisch einmalige Verlängerung für weitere 7 Kalendertage möglich.
- Die Entscheidung, ob es medizinisch vertretbar ist, jemanden telefonisch krankzuschreiben, trifft in jedem Fall die Ärztin oder der Arzt. Es wird empfohlen, die Regelung zurückhaltend und insbesondere bei bereits bekannten Patientinnen und Patienten anzuwenden.
- Die Bescheinigung bei Krankheit des Kindes (Muster 21) kann auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden.
Abrechnung:
- GOP für telefonische Beratung nicht wieder eingeführt: Die Wiedereinführung der Zuschläge für die telefonische Beratung (GOP 01433 und 01434) im Zusammenhang mit der Ausstellung einer AU wurde von den Krankenkassen abgelehnt, so dass eine Abrechnung der GOP nicht möglich ist.
- Porto für Versand der Bescheinigungen berechnungsfähig: Das Porto, das für den Versand der Bescheinigungen an die Patientinnen und Patienten anfällt, ist über die GOP 88122 (90 cent) berechnungsfähig.
Zu den Austauschmöglichkeiten bei der Arzneimittelabgabe in Apotheken und zur Verwendung von BtM-Rezeptformularen anderer Ärzte gelten bis zum 07.04.2023 Ausnahmen, die in folgenden Informationen zusammengefasst sind:
Die Substitutionstherapie wird während der Coronavirus-Pandemie erleichtert. Substituierende Ärzte haben die Möglichkeit, bei der Behandlung von Opioidabhängigen von den Vorgaben der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung abzuweichen. Die Ausnahmeregelungen sind bis 07.04.2023 befristet.
- Behandlung von mehr Patienten
- Verschreibung von Substitutionsmitteln für bis zu sieben aufeinanderfolgende Tage
- Ausstellung von Folgerezepten durch Ärzte auch ohne persönliche Konsultation
- Ggfs. erforderliche Beobachtung der Medikamenteneinnahme auch auf anderes Personal übertragbar, wenn durch medizinisches, pharmazeutisches oder pflegerisches Personal nicht möglich
Die Bescheinigung der AU sowie die Verordnung häuslicher Krankenpflege, Soziotherapie, SAPV, von Hilfsmitteln, Heilmitteln, Blutzuckerteststreifen und Verbandstoffen ist für 14 Tage möglich, die Begrenzung auf eine Arzneimittelpackung mit dem kleinsten Packungsgrößenkennzeichen wurde ausgesetzt. Diese Regelungen gelten bis zum 07.04.2023.
Auf der Themenseite der KBV sind weitere Informationen zu fnden: