Monoklonale-Antikörper-Verordnung
Monoklonale Antikörpertherapie
Expositionsprophylaxe mit Tixagevimab/Cilgavimab
Grundsätzliche Voraussetzungen
Folgende Personengruppen können eine medikamentöse Präventionsmaßnahme mit monoklonalen Antikörpern erhalten:
- Personen ab 12 Jahren und Körpergewicht von mindestens 40 kg und
- Immundefizienz (Ausbleiben einer schützenden Immunantwort auch nach mehreren Impfungen ist zu erwarten) oder
- nachgewiesener fehlender Bildung erregerspezifischer Antikörper im Blut (Serokonversion) nach der Schutzimpfung und einem hohen Risiko für einen schweren Verlauf oder
- bei denen Kontraindikation für die Gabe der bisherigen Impfstoffe vorliegt und gleichzeitig Risikofaktoren für einen schweren Verlauf aufweisen
Risikofaktoren für einen schweren Verlauf einer COVID-19-Erkrankung sind laut RKI derzeit insbesondere:
- Alter (mit stetig steigendem Risiko für einen schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren)
- Adipositas (BMI > 30)
- Chronische Vorerkrankungen:
- Trisomie 21
- Herz-Kreislauf-Erkrankungen
- Lungenerkrankungen
- Diabetes mellitus Typ 1 und 2
- Nierenerkrankungen speziell bei Dialysepflicht
- Lebererkrankungen
- Neurologisch-psychiatrische Erkrankungen, Demenz
- Immunsuppression
- Medikamentös-bedingt (z.B. Cortison, Methotrexat)
- Tumorerkrankungen
- Zustand nach Transplantation
- Schlecht kontrollierte HIV-Erkrankung
Bezug der monoklonalen Antikörper
Das Kombinationspräparat Evusheld wird bei medizinischer Notwendigkeit über Muster 16 (Kassenrezept) zu Lasten der Krankenkasse des Patienten verordnet und kann über die öffentliche Apotheke bezogen werden.
- Die Dosierung laut STIKO beläuft sich auf 300mg/300mg – d.h. zwei Packungen (off-label-use)
- Zugelassen ist Evusheld mit der Dosierung 150mg/150mg. Es wird empfohlen vor Verordnung entsprechend der STIKO-Empfehlung Rücksprache mit der jeweils zuständigen Krankenkasse zu nehmen