Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

Navigation und Suche

Meldepflicht und Meldebogen

Meldepflicht an das Gesundheitsamt

Seit 1. Februar 2020 müssen alle Ärzte alle begründeten Verdachts-, Krankheits- und Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus namentlich dem örtlichen Gesundheitsamt melden. Die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen. Bitte auf dem Meldebogen unbedingt die Telefonnummer des Patienten angeben, damit das Gesundheitsamt Kontakt zum Patienten aufnehmen kann! Die Mitarbeiter der Gesundheitsämter kontaktieren die Patienten und selektieren mögliche
Kontaktpersonen. Sofern eine häusliche Quarantäne für erforderlich gehalten wird, erfolgt die Anordnung durch das Gesundheitsamt.