COVID-19-Impfungen in Arztpraxen
COVID-19-Impfungen in Arztpraxen
Seit 07.04.2021 finden COVID-19-Impfungen zunächst in den Hausarztpraxen statt. Aufgrund anfangs begrenzter Impfstoffmengen soll zunächst in Hausarztpraxen geimpft werden. In einem nächsten Schritt - voraussichtlich Ende April - sollen alle Vertragsärzte einbezogen werden.
Ausführliche Informationen sind auf der Themenseite der KBV dargestellt.
Im Folgenden finden Sie die wesentlichen Informationen zusammengefasst:
AKTUELL
Bestellung durch Hausarztpraxen am 13.04.2021 für die Woche 19.04.2021 bis 25.04.2021
- 16 bis 42 Impfstoffdosen pro niedergelassenem oder angestelltem Arzt
- Verwendung Muster 16
- Kostenträger: Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS)
- Kostenträgerkennung (IK): 100038825
- generische Bestellung ohne die spezifische Angabe des Impfstoffs
- Beispiel: „22 COVID-19-Impfstoffdosen plus erforderliches Impfzubehör“
- In der Woche ab 19.04.2021 sollen die Impfstoffe von BioNtech/Pfizer und AstraZeneca in die Praxen geliefert werden
- es sollen die Impfstoffe zu nahezu gleichen Teilen je Hausarzt ausgeliefert werden, mindestens ein Vial BioNtech/Pfizer (6 Dosen) und ein Vial AstraZeneca (10 Dosen)
Weitere Informationen:
- Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (01.04.2021)
- Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (11.03.2021)
- Impfverordnung des Bundesgesundheitsministeriums (08.02.2021)
- Priorisierung nach der Impfverordnung
- Abrechnung - im Überblick
- StIKO-Empfehlungen zu COVID-19-Impfungen
- Aufklärungsmerkblätter, Anamnese- und Einwilligungsbögen - in verschiedenen Sprachen