Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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DEMIS-Portal

DEMIS-Portal

Ärzte sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) verpflichtet, meldepflichtige Infektionen innerhalb von 24 Stunden den Gesundheitsämtern mitzuteilen. Darin eingeschlossen sind auch Verdachts- und Todesfälle. Die Meldung muss elektronisch erfolgen.

Dafür steht das Portal DEMIS (Deutsches elektronisches Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz) des Robert Koch-Instituts (RKI) zur Verfügung. Das DEMIS-Meldeportal ersetzt das bisherige Meldeverfahren über die Fax-Meldebögen.
Laut RKI seien alle Gesundheitsämter angeschlossen. Labore nutzen das Portal bereits zur Meldung von nachgewiesenen Krankheitserregern.

Die Meldung erfolgt entweder mittels Schnittstelle über das individuell genutzte Softwareprodukt (Voraussetzung: die DEMIS-Schnittstelle wurde durch den Software-Hersteller implementiert) oder über das DEMIS-Meldeportal. Das DEMIS-Meldeportal ist über die Telematikinfrastruktur, aber auch im Internet erreichbar und ermöglicht die Meldung über ein Onlineformular.

Meldepflichtige Krankheiten müssen gemäß § 6 Infektionsschutzgesetz (IfSG) durch Ärzte an die zuständigen Behörden gemeldet werden, Nachweise von Krankheitserregern gemäß §7 IfSG unterliegen einer Labormeldepflicht. In Sachsen-Anhalt ist eine erweiterte Meldepflicht zu beachten.
 

Die Bereitstellung und Betreuung des DEMIS-Meldeportals erfolgt durch das RKI.
 

1. Anbindung an DEMIS

Zur Nutzung des DEMIS-Meldeportals ist eine Anmeldung und Authentisierung notwendig.

2. Meldung über das DEMIS-Meldeportal, Meldungsempang und Dokumentation

Auf der der Startseite des DEMIS-Meldeportals wird das Onlineformular für meldepflichtige Krankheiten gemäß § 6 IfSG unter "Krankheit melden" aufgerufen.

3. Unterstützung durch den DEMIS-Support

Bei Fragen zu den bereitgestellten Informationen oder zur elektronischen Meldung gemäß IfSG bietet der DEMIS-Support Unterstützung an.