Datenschutz für die Praxis
EU-Datenschutz-Grundverordnung
Mustertexte für die Praxis
Mit Stichtag 25. Mai 2018 gilt die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union. Ihre inhaltlichen Anforderungen ähneln vielfach dem derzeit geltenden Recht.
Gleichwohl bringt sie zusätzliche Pflichten auch für Praxen mit sich. So müssen sie etwa die Einhaltung des Datenschutzes nachweisen. Bei Verstößen gegen die Vorgaben des Datenschutzes gelten zudem deutlich härtere Sanktionen.
Hilfen zur Umsetzung und Informationen zur Datenschutz-Grundverordnung finden Sie unter: https://www.kbv.de/html/datensicherheit.php
Ergänzende Informationen finden Sie hier:
- Prüfung/Anpassung von Datenschutzerklärungen bei vorhandener Praxishomepage, sofern über diese personenbezogene Daten genutzt werden (z. B. Rezepte, Termine)
https://www.google.de (Suchbegriff: Datenschutzerklärung-Generator) - Prüfung bestehender Verträge mit externen Firmen (nicht z. B. Steuerberater, Anwälte)
- Empfehlungen "Technische und Organisatorische Maßnahmen zum Datenschutz und Informationssicherheit in der Praxis"
- Aufbewahrung von Unterlagen
- Kontaktdaten Landesdatenschutzbeauftragter
- Hinweise und Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung - BÄK/KBV sowie Deutsches Ärzteblatt vom 15. September 2021
- IT-Sicherheitsrichtlinie nach § 75 SGB V - Umsetzungshilfen
- Einwilligung zur Verarbeitung/Übermittlung von Patientendaten (PDF)
- Einwilligung zur Verarbeitung/Übermittlung von Patientendaten
- Verfahrensbeschreibung zum ersetzenden Scannen