Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Beschlüsse des Zulassungsausschusses

Auf dieser Seite finden Sie die ermächtigungsrelevanten Beschlüsse des Zulassungsausschusses geordnet nach Landkreisen.

PD Dr. med. Peter Lanzer, Facharzt für Innere Medizin/Kardiologie/Angiologie, Chefarzt des Zentrums für Innere Medizin an der Gesundheitszentrum Bitterfeld/Wolfen gGmbH, Bitterfeld-Wolfen, wird ermächtigt

  • zur Durchführung einer angiologischen Sprechstunde, begrenzt auf 50 Fälle je Quartal

auf Überweisung von niedergelassenen Internisten und Hausärzten, befristet vom 1.1.2023 bis 31.12.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, erforderliche Überweisungen und Verordnungen zu tätigen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.

Dr. med. Toralf Bernig, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/SP Hämatologie und Onkologie in der Kinder- und Jugendmedizin, Oberarzt an der Universitätsklinik und Poliklinik für Pädiatrie am Universitätsklinikum Halle (Saale), wird ermächtigt    

  • zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit onkologischen Erkrankungen, eingeschlossen maligner hämatologischer Erkrankungen, einschließlich der Leistungen nach 04441 und 04442 des EBM des Kapitels 4.4.3 sowie der Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 des EBM sowie die entsprechende Nachsorge

auf Überweisung von niedergelassenen Kinderärzten, Internisten, Gynäkologen, Kinderchirurgen und Hausärzten, befristet vom 1.10.2022 bis 30.9.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, die für die Kinder erforderlichen Überweisungen und Verordnungen zu tätigen, hier eingeschlossen die Ermächtigung von Dr. Christian Kunze sowie anderer relevanter Ermächtigungen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a und b SGB V erbracht werden können. Ausgenommen sind die Leistungen von Kinan Kafa.

Dr. med. Martina Stiefel, Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin/SP Hämatologie und Onkologie in der Kinder- und Jugendmedizin, Oberärztin an der Universitätsklinik und Poliklinik für Pädiatrie am Universitätsklinikum Halle (Saale), wird ermächtigt

  • zur ambulanten Diagnostik, Betreuung und gegebenenfalls Therapie (einschließlich Nachsorge) von Kindern und Jugendlichen mit angeborenen und erworbenen benignen hämatologischen Erkrankungen (Anämien und andere Zytopenien wie Thrombozytopenie, einschließlich der Immunthrombozytopenie, unklare Veränderungen des Differentialblutbildes), ausgenommen Patienten mit Hämaglobinopathien ab Diagnosestellung

im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 des EBM

Ausgenommen aus diesem Umfang sind die von Kinan Kafa übernommenen Behandlungen hämatologischer sowie onkologischer Erkrankungen nach allogener/haplo-Stammzelltransplantation sowie die weitere Versorgung von Patienten mit Hämoglobinopathien ab Diagnosestellung

auf Überweisung von niedergelassenen Kinderärzten, Internisten, Gynäkologen, Kinderchirurgen und Hausärzten, befristet vom 1.10.2022 bis 30.9.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, die für die Kinder erforderlichen Überweisungen zu tätigen, hier eingeschlossen die Ermächtigung von Dr. Christian Kunze sowie anderer relevanter Ermächtigungen sowie Verordnungen zu tätigen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.

Dr. med. Caspar Kühnöl, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin/Kinder-Hämatologie und -Onkologie, Hämostaseologie/Palliativmedizin, Oberarzt an der Klinik für Pädiatrie I am Universitätsklinikum Halle (Saale), wird ermächtigt

  • zur Diagnostik und Therapie von Blutgerinnungsstörungen bei Patienten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres sowie im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistungen nach den Nummern 01321 und 01602 des EBM, begrenzt auf 100 Fälle je Quartal

auf Überweisung von niedergelassenen Kinderärzten und Fachinternisten, befristet vom 1.1.2023 bis 31.12.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, Überweisungen sowie Verordnungen im Rahmen des Ermächtigungsumfanges zu tätigen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.

Dr. med. Hannes Stradmann, Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Neonatologe, Kindergastroenterologe, Oberarzt und Leiter des Bereiches Neonatologie an der Klinikum Magdeburg gGmbH, wird ermächtigt

  • zur Betreuung von High-Risk-Patienten (bis zum maximalen Alter von 2 Jahren), die mit einem Monitor versorgt sind

auf Überweisung von niedergelassenen Kinderärzten und Hausärzten, befristet vom 1.10.2022 bis 30.9.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, Überweisungen an das Sozialpädiatrische Zentrum Magdeburg zu tätigen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.

Dr. med. Michael Schneider, Facharzt für Kinderheilkunde/Neuropädiatrie, Oberarzt an der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin am Evangelischen Krankenhaus Paul Gerhardt Stift Wittenberg, wird ermächtigt

  • zur Diagnostik und Therapie von anfallskranken und mehrfach behinderten Patienten bis zum 18. Lebensjahr in Problemfällen einschließlich der Erbringung der EBM-Nr. 04430 bis 04437 des EBM sowie die 04230, 04231 und 04355 des EBM

sowie im Zusammenhang mit der Ermächtigung die Leistung nach der Nummer 01321 und 01602 des EBM

auf Überweisung von niedergelassenen Kinderärzten, Nervenärzten sowie Dr. med. Cornelia Wasmeier, Praktische Ärztin, welche die Qualifikation einer Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin besitzt, Fachärztin für Kinder-/Jugendpsychiatrie und Psychotherapie, Dipl.-Med. Ute Weiß, Praktische Ärztin, sowie Dr.  Joachim Perlberg, Poliklinik Jessen, befristet vom 1.1.2023 bis 31.12.2024.

Es wird die Berechtigung erteilt, Überweisungen sowie Verordnungen im Rahmen des Ermächtigungsumfanges zu tätigen.

Davon ausgenommen sind Leistungen, die auf der Grundlage des § 115 a SGB V erbracht werden können.

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