Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Hautkrebsvorsorge-Verfahren Hanseatische Krankenkasse und Knappschaft

Ansprechpartner

Anke Rößler

Hautkrebsvorsorge-Verfahren

Hanseatische Krankenkasse und Knappschaft

Rechtsgrundlage:

Verträge nach § 73 Abs. 3 SGB V über die Durchführung eines ergänzenden Hautkrebsvorsorge-Verfahrens im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung mit der Hanseatischen Krankenkasse (HEK), der Knappschaft, der Bosch BKK und dem BKK Landesverband Mitte

Abrechenbare Pseudo-Nummern:

  • 99130 - Hautkrebsvorsorge für Patienten der Knappschaft sowie der Bosch BKK bis vollendetem 
                 35. Lebensjahr jedes 2. Kalenderjahr und für Patienten der HEK sowie der BKK LV Mitte ab
                 vollendetem 18. Lebensjahr bis vollendetem 35. Lebensjahr 
                 (1 Tag vor dem 35. Geburtstag) jedes 2. Kalenderjahr
                 
  • 99131 - Auflichtmikroskopie als Zuschlag zur Hautkrebsvorsorge nach
                 Pseudo-Nr. 99130 für Patienten der Knappschaft, der Bosch BKK, der HEK
                 und der BKK LV Mitte jedes 2. Kalenderjahr

Antragsberechtigung/Fachliche Qualifikation:

  • Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem von der Kassenärztlichen Vereinigung anerkannten 8-stündigen Fortbildungsprogramm nach der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie zur Durchführung der Früherkennungs-
    Untersuchung auf Hautkrebs

Formulare: 

        Teilnahmeerklärung am Vertrag mit der HEK ab 01.01.2015
        Teilnahmeerklärung am Vertrag mit der Knappschaft ab 01.10.2019 
        Teilnahmeerklärung am Vertrag mit der Bosch BKK ab 01.01.2020     
        Teilnahmeerklärung am Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte 
        ab 01.04.2015
 
    

Hinweis:

Für bereits erteilte Abrechnungsgenehmigungen bei den Verträgen mit der HEK und der Knappschaft ist kein gesonderter Antrag auf Genehmigung zur Abrechnung für die o.g. Pseudo-Nummern bei der Hautkrebsvorsorge notwendig. Die Kassenärztliche Vereinigung richtet entsprechend der erteilten Zulassung und dem eingereichten Nachweis über die 8-stündige Fortbildung zum Thema Hautkrebs-Screening die Abrechnungsmöglichkeit Hautkrebsvorsorge ein. Ab 01.01.2015 ist bei dem Vertrag mit der HEK, ab 01.04.2015 bei dem Vertrag mit dem BKK Landesverband Mitte, ab dem 01.10.2019 bei dem Vertrag mit der Knappschaft und ab dem 01.01.2020 bei dem Vertrag mit der Bosch BKK eine Teilnahmeerklärung für die Abrechnungsgenehmigung erforderlich.

Ansprechpartner

Anke Rößler