Ukraine-Hilfe
Ukraine-Krieg: So können Sie helfen
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt (KVSA) verurteilt Russlands Überfall auf die Ukraine aufs Schärfste. Der Krieg bringt unendlich viel menschliches Leid mit sich. Nun ist schnelle Hilfe wichtig. Auch in Sachsen-Anhalt ist die Solidarität enorm. Spenden für die Ukraine werden gesammelt, Transporte organisiert. Ankommende Ukrainer erhalten Hilfe verschiedener Art.
Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat sich am 4. März 2022 für einen klaren Leistungsanspruch für aus der Ukraine geflüchtete Personen ausgesprochen und einstimmig eine Resolution verabschiedet.
Auch in Sachsen-Anhalt kommen Tag für Tag Menschen aus der Ukraine an, die medizinische Hilfe benötigen.
So können Sie helfen:
- Das Land Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass aus dem Kriegsgebiet geflohene ukrainische Staatsangehörige von Beginn an Unterstützung in Höhe der im Asylbewerberleistungsgesetz vorgesehenen Leistungen erhalten können.
- Bei Behandlung in den Praxen erfolgt die Abrechnung der Leistungen über die KVSA nach dem EBM jeweils gegenüber dem örtlich zuständigen Kostenträger
- Liegt ein Abrechnungsschein noch nicht vor, rechnen Sie die Notfall-Erstbehandlung auf einem Datensatz (Notfallschein Muster 19) ab. Erbringen Sie in diesem Fall nur die Leistungen, die der Erstversorgung und der Versorgung mit notwendigen Medikamenten entsprechen. Nach erfolgter Notfallbehandlung oder vor aufschiebbaren Behandlungen verweisen Sie bitte an den örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
- Patientenfragebogen/Anamnesebogen:
- Ratgeber für Flüchtlingseltern auf Ukrainisch und Russisch der Bundespsychotherapeutenkammer
- AMK/ABDATA: Bereitstellung von Listen mit russischen und polnischen Arzneimitteln zur erleichterten Auswahl der medikamentösen Therapie von geflüchteten Menschen aus der Ukraine
- Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine mit Diabetes
- Onkologische Versorgung ukrainischer Krebspatienten
- Für eine möglichst einfache Verständigung mit dem Patienten ist es wichtig zu wissen, welche Ärzte und Psychotherapeuten beispielsweise Ukrainisch, Russisch oder Polnisch sprechen. Deshalb bitten wir Sie, Ihre Fremdsprachenkenntnisse für die Arzt- und Psychotherapeutensuche der KVSA hinterlegen zu lassen.
- Eine E-Mail an das Arztregister mit Nennung Name, Praxisadresse, Betriebsstättennummer und Fremdsprache, in der Sie diagnosefähig sind, reicht aus.
Für aus der Ukraine Geflüchtete gelten die Corona-Testverordnung und die Corona-Impfverordnung.
- Informationen/Materialien:
- Aufklärung-, Anamnese- und Einwilligungsbögen zur COVID-19-Schutzimpfung in verschiedenen Sprachen
- Infoblatt zur Priorisierung von Impfungen bei Geflüchteten
- Informationen zu COVID-19-Impfungen und zur Pandemie der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung auf Ukrainisch
- 7 Gründe für die Coronaschutzimpfung (Ukrainisch)
Die Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt und die Ärztekammer Sachsen-Anhalt haben in einem gemeinsamen Infoblatt alle wichtigen Informationen für ukrainische Ärzte zusammengestellt, die eine ärztliche Tätigkeit in Deutschland planen:
- Informationsblatt (auf deutsch - ukrainisch)