Kodier- und Anwendungshilfen
Kodierhilfen
Die aktuellen Kodierhilfen für Haus- und Fachärzte sowie für Psychotherapeuten für das Jahr 2021 finden Sie auf der Homepage des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung in Deutschland.
Stand: 2019
- Chirurgie - Kitteltaschenversion
- Dermatologie - Kitteltaschenversion
- Gynäkologie - Kitteltaschenversion
- Hausarzt - Kitteltaschenversion
- HNO - Kitteltaschenversion
- Innere Medizin - Kitteltaschenversion
- Neurologie - Kitteltaschenversion
- Ophtalmologie - Kitteltaschenversion
- Orthopädie - Kitteltaschenversion
- Pädiatrie - Kitteltaschenversion
- Psychiatrie - Kitteltaschenversion
- Psychiatrie - Kitteltaschenversion
- Psychosomatik - Kitteltaschenversion
- Urologie - Kitteltaschenversion
Stand: 2018
- Anwendung der ICD: Gynäkologie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Hausarzt-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Kinderarzt-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Orthopädie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: HNO-Heilkunde-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Dermatologie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Chirurgie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Augenheilkunde-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Neurologie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Innere Medizin (fachärztlich)-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: Psychiatrie-Thesaurus Kitteltaschenversion
- Anwendung der ICD: psychologische Psychotherapie-Thesaurus Kitteltaschenversion
Stand: 2015
Anwendungshilfen
Ansprechpartner
Brigitte Zunke
Tel.: 0391 627-6108 / -7108
Fax: 0391 627-8108
Besonderes Augenmerk liegt künftig auf der sogenannten Behandlungsdiagnose. Somit sind durch den jeweils behandelnden Arzt all die Diagnosen anzugeben, die Ihre ärztliche Tätigkeit bei der Behandlung des Patienten in irgendeiner Weise beeinflusst haben. Die angegebenen Diagnosen müssen nicht nur Ihre abgerechneten Leistungen nachvollziehbar erscheinen lassen, sondern auch Ihre Verordnungen, Überweisungen, Krankenhauseinweisungen etc. begründen. Da die angegebenen Diagnosen die Morbiditätslast der Bevölkerung wiedergeben sollen, sind nur die Diagnosen mit Behandlungs-/Veranlassungsrelevanz anzugeben. Akutdiagnosen erfüllen immer die Bedingungen der Behandlungsdiagnose. Die Dauerdiagnosen werden durch Ihre Software zunächst als anamnestische Diagnosen betrachtet und gehen Ihnen somit im System nicht verloren. Allerdings werden die anamnestischen Diagnosen auch nicht automatisch in Ihre KV-Abrechnung übernommen.
Sichten Sie in regelmäßigen Abständen die für den jeweiligen Patienten hinterlegten Diagnosen und entscheiden, welche der bisherigen, als Dauerdiagnose gekennzeichneten Diagnosen, auch künftig dauerhaft Behandlungsrelevanz haben und somit erneut als Dauerdiagnosen gekennzeichnet werden können. Bitte achten Sie auf eine korrekte Angabe und regelmäßige Aktualisierung der Diagnosezusätze G (gesichert), V (Verdacht), A (Ausgeschlossen) und Z (Zustand nach) und auch auf das Vorhandensein von ICD-Schlüsseln, die Rest- und Folgezustände abbilden.