Änderungen des EBM zum 01.10.2013 - Haus- und Kindearzt
Änderungen des EBM zum 01.10.2013 - Haus- und Kinderarzt
Der Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 01.10.2013 Änderungen des Hausarzt EBM beschlossen. Neben einer stärkeren Altersdifferenzierung der Versichertenpauschalen und der Einführung eines Zuschlags zur "vollen" Versichertenpauschale für die Vorhaltung der zur Erfüllung der hausärztlichen Grundversorgung notwendigen Strukturen (03040 - wird von KV hinzugesetzt) werden künftig 2 Chronikerleistungen zur Verfügung stehen, die sich an der Anzahl der persönlichen Arzt/Patientenkontakte orientieren.
Die Gesprächsleistung nach GOP 03230 bzw. 04230 wird ein fallzahlabhängiges Budget erhalten, welche i. d. R. eine Erbringung bei jedem 2. Patienten ermöglicht. Darüber hinaus werden im hausärztlichen und kinderärztlichen Kapitel Ziffern für die palliativmedizinische Versorgung definiert, die ohne Qualifikationsnachweis berechnungsfähig sind.
Im hausärztlichen Bereich stehen desweiteren Leistungen der Geriatrie und im kinderärztlichen Bereich eine sozialpädiatrische Leistung zur Verfügung.