Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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HIV-Präexpositionsprophylaxe

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Anke Rößler

HIV-Präexpositionsprophylaxe

Rechtsgrundlage:

Vereinbarung über die HIV-Präexpositionsprophylaxe (PrEP) zur Prävention einer HIV-Infektion gemäß § 20j SGB V (Anlage 33 zum Bundesmantelvertrag-Ärzte (BMV-Ä)

EBM-Ziffern:

  • 01920 - Beratung vor Beginn einer PrEP
  • 01921 - Einleitung einer PrEP
  • 01922 - Kontrolle im Rahmen einer PrEP
  • 01930 - Bestimmung des Kreatinin im Serum und/oder Plasma und Berechnung der eGFR im
                 Rahmen einer PrEP
  • 01931 - Nachweis von HIV-1- und HIV-2-Antikörpern und von HIV-p24-Antigen im Rahmen
                 einer PrEP
  • 01932 - Nachweis von HBs-Antigen und HBc-Antikörpern vor Beginn einer PrEP
  • 01933 - Nachweis von HBs-Antikörpern vor Beginn einer Präexpositionsprophylaxe ohne
                 dokumentierte Impfung gegen Hepatitis B
  • 01934 - Nachweis von HCV-Antikörpern
    • vor Beginn einer PrEP
      oder
    • während einer PrEP nur bei seronegativen Anwendern
  • 01935 - Nachweis von Treponemenantikörpern mittels TPHA/TPPA-Test (Lues-Suchreaktion)
                 und/oder Immunoassay nach individueller und situativer Risikoüberprüfung im Rahmen einer
                 PrEP
  • 01936 - Nachweis von Neisseria gonorrhoeae und/oder Chlamydien in pharyngealen, anorektalen
                 und/oder genitalen Abstrichen mittel Nukleinsäureamplifikationsverfahren (NAT) nach individueller
                 und situativer Risikoüberprüfung im Rahmen einer PrEP ggf. einschl. Pooling der Materialien der
                 Abstrichorte

Fachliche Befähigung:

  • Ärzte, die über eine Genehmigung zur spezialisierten Versorgung von Patienten mit HIV-Infektion/Aids-Erkrankungen verfügen oder
     
  • Ärzte der Fachgebiete
    • Allgemeinmedizin,
    • Innere Medizin,
    • Kinder- und Jugendmedizin,
    • Frauenheilkunde und Geburtshilfe,
    • Urologie,
    • Haut- und Geschlechtskrankheiten,

      wenn die nachstehenden Voraussetzungen erfüllt sind:
       
    • mindestens 16-stündige Hospitation in einer ambulanten oder stationären Einrichtung zur medizinischen Betreuung von HIV-/Aids-Patienten,
    • Nachweis von fachlicher Kompetenz durch die Präsenz bei der Behandlung von mindestens 15 Personen mit HIV/Aids und/oder mit Präexpositionsprophylaxe (PrEP). Dies kann im Rahmen von bisheriger Berufstätigkeit oder der o.g. Hospitation erfolgen,
    • theoretische Kenntnisse im Bereich "HIV/Aids" und sexuell übertragbare Infektionen durch Erlangung von 8 Fortbildungspunkten innerhalb von einem Jahr vor Antragstellung

Formular:

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Anke Rößler