Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt

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Qualitätsmanagement - Rechtliche Regelungen

Qualitätsmanagement - Rechtliche Regelungen

Für Praxen und Krankenhäuser gelten einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM). Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt gemeinsame Rahmenbestimmungen für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich.

Die QM-RL gliedert sich in zwei Teile:

1. Teil A= Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM
   • Grundelemente
   • Methoden & Instrumente
2. Teil B= Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen

Das Wichtigste vorweg:

• Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben
• Neu zugelassene beziehungsweise neu ermächtigte Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben drei Jahre Zeit für die Einführung & Umsetzung sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln
• bei Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften/ medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beziehen sich die QM-Anforderungen auf die Einrichtung
• es ist kein bestimmtes System vorgeschrieben, ggf. kann auch ein "eigenes" System entwickelt werden
• Die Erfahrung zeigt: die meisten Anforderungen sind in den Praxen vorhanden...
• Auszüge aus den umzusetzenden Inhalten der QM-Richtlinie