Für Praxen und Krankenhäuser gelten einheitliche Anforderungen an ein einrichtungsinternes Qualitätsmanagement (QM). Die Qualitätsmanagement-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses beschreibt gemeinsame Rahmenbestimmungen für den vertragsärztlichen, den vertragszahnärztlichen sowie den stationären Bereich.
Die QM-RL gliedert sich in zwei Teile:
1. Teil A= Sektorenübergreifende Rahmenbestimmungen für die grundsätzlichen Anforderungen an ein einrichtungsinternes QM
• Grundelemente
• Methoden & Instrumente
2. Teil B= Sektorspezifische Konkretisierungen der Rahmenbestimmungen
Das Wichtigste vorweg:
• Eine Zertifizierung ist nicht vorgeschrieben
• Neu zugelassene beziehungsweise neu ermächtigte Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten haben drei Jahre Zeit für die Einführung & Umsetzung sowie im Anschluss kontinuierlich weiterzuentwickeln
• bei Kooperationsformen wie Berufsausübungsgemeinschaften/ medizinischen Versorgungszentren (MVZ) beziehen sich die QM-Anforderungen auf die Einrichtung
• es ist kein bestimmtes System vorgeschrieben, ggf. kann auch ein "eigenes" System entwickelt werden
• Die Erfahrung zeigt: die meisten Anforderungen sind in den Praxen vorhanden...
• Auszüge aus den umzusetzenden Inhalten der QM-Richtlinie